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Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 Ausdehnung der

Erweiterung der Europäischen Union am 1. Mai 2004 Ausdehnung der
bilateralen Abkommen auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten

Am 1. Mai wird sich die Europäische Union um zehn neue Mitgliedstaaten
(Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn,
Slowenien, Malta und den griechische Teil von Zypern) erweitern.
Bundespräsident Joseph Deiss würdigt diesen Schritt mit den Worten:
„Die EU-Erweiterung bedeutet die endgültige Überwindung der Spaltung
Europas durch den kalten Krieg und ist damit ein wichtiger Beitrag zur
Sicherheit, Stabilität und Prosperität in Europa.“

Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU
bedeutet die EU-Erweiterung, dass die bilateralen Abkommen Schweiz-EU
auf die Beitrittsstaaten ausgedehnt werden. Die wichtigsten dieser
Abkommen sind das Freihandelsabkommen von 1972, das
Versicherungsabkommen von 1989 sowie die sieben bilateralen Abkommen I
von 1999. Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung namentlich der
sektoriellen Abkommen I von 1999 als einen für die Schweiz wichtigen
Schritt und als Chance für die schweizerische Wirtschaft.

Das Freihandelsabkommen, das Versicherungsabkommen sowie sechs der
sieben bilateralen Abkommen I kommen automatisch und sofort auf die
neuen Mitgliedstaaten zur Anwendung. Beim Abkommen über die
Personenfreizügigkeit sind Vertragsanpassungen in Form eines
Zusatzprotokolls nötig, welches Gegenstand aktueller Verhandlungen
zwischen der Schweiz und der EU ist. Es geht primär darum, eine
separate Übergangsregelung gegenüber den Beitrittsstaaten zu bestimmen,
welche die schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte
ermöglicht.

Diese Verhandlungen sind heute weit fortgeschritten. Einigkeit herrscht
darüber, dass (analog zur EU-internen Regelung zwischen den 15
bisherigen Mitgliedstaaten und den zehn Beitrittsländern) eine separate
Übergangsfrist angewendet werden soll. Mit dem Inkrafttreten dieser
Übergangsbestimmungen ist frühestens Mitte 2005 zu rechnen. Bis dahin
werden die Staatsangehörigen aus den zehn neuen EU-Ländern in der
Schweiz gleich behandelt wie Nicht-EU-Angehörige. (Auskunft: Bundesamt
für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES); Tel. 031 324 31
50)

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Integrationsbüro EDA/EVD;
 Tel.: 031 322 22 22
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