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Der Bundesrat unterstützt die Anträge des Verwaltungsrates an der GV der swiss


MEDIENMITTEILUNG

Der Bundesrat unterstützt die Anträge des Verwaltungsrates an der GV der
swiss

28. Apr 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute Peter Grütter, Generalsekretär
des Eidg. Finanzdepartementes EFD, mandatiert, die Anträge des
Verwaltungsrates der swiss an der Generalversammlung (GV) zu unterstützen,
sofern die für die Herabsetzung des Aktienkapitals geltenden rechtlichen
Bestimmungen eingehalten sind. Die GV der swiss findet am 6. Mai statt.

Für den Aktionär Bund geht es nach wie vor in erster Linie darum, geeignete
Rahmenbedingungen für das Entstehen und Überleben der neuen Fluggesellschaft
sicherzustellen. Längerfristig beabsichtigt er, sich von seiner Beteiligung
am Aktienkapital des neuen Unternehmens zu trennen und sich in der Luftfahrt
auf seine Aufgaben als Regulator und Aufsichtsbehörde zu konzentrieren. So
lange er aber einen signifikanten Anteil am Gesellschaftskapital hält,
vertritt er seine Interessen sowohl an der Generalversammlung als auch über
ein Mitglied im Verwaltungsrat, zurzeit in der Person von Peter
Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung.

Festlegung der Rahmenbedingungen

In der Luftfahrt wie in anderen Branchen liegt die primäre Verantwortung des
Bundes in der Gestaltung der Rahmenbedingungen. Die Entwicklung der letzten
Jahre, insbesondere nach den tragischen Ereignissen des 11. Septembers 2001,
hat eine grundlegende Standortbestimmung über die schweizerische
Luftfahrtpolitik unerlässlich gemacht. Dabei sind 2003 erste Entscheide
gefällt worden.

So hat der Bundesrat im August 2003 für die Besteuerung des Flugbenzins für
Anschlussflüge im Inland einer mit dem Ausland vergleichbaren günstigeren
Regelung zugestimmt. Im Dezember 2003 hat er sich mit der Finanzierung der
Flugsicherung befasst. Er setzt sich dafür ein, dass die
Flugsicherungsgebühren auf ein im europäischen Vergleich, angemessenes
Niveau gesenkt werden können. Auch hier dem Prinzip der gleich langen
Spiesse mit dem angrenzenden Ausland verpflichtet. Ende des laufenden Jahres
will er einen Bericht an das Parlament verabschieden, in dem die Rollen und
Verantwortungen der verschiedenen Akteure der schweizerischen zivilen
Luftfahrt (Fluggesellschaften, Flughäfen, Regulierungsbehörden, Kantone,
Flugsicherungsgesellschaft, usw.) klar festgehalten werden.

Die Rolle von Verwaltungsrat Peter Siegenthaler

Peter Siegenthaler ist ein normales, durch die Generalversammlung auf Antrag
des Bundesrates gewähltes Mitglied des swiss-Verwaltungsrates (gemäss
Artikel 707 Absatz 3 Obligationenrecht/OR). Wegleitend für Siegenthaler sind
damit in erster Linie die generellen Pflichten eines
Verwaltungsratsmitgliedes. Er setzt sich für die erstrangigen
unternehmerischen Zielsetzungen ein. Zudem wirkt er darauf hin, dass
sämtliche Optionen im Verwaltungsrat vorurteilslos erwogen und
gegebenenfalls realisiert werden. In Anbetracht des hohen Einsatzes an
öffentlichen Geldern und der nicht unbeträchtlichen Risiken dieses
Engagements informiert Siegenthaler den Regierungsausschuss, die
interdepartementale Koordinationsgruppe, welche diesen unterstützt, sowie
die Finanzdelegation regelmässig über den Geschäftsgang von swiss.

Erwartungen an die swiss

Der Bundesrat erwartet von der swiss, dass sie den Turnaround als
privatwirtschaftliches Unternehmen aus eigener Kraft realisiert.
Voraussetzung dafür ist nebst der Überwindung der makroökonomischen
Stagnation vor allem marktgerechtes Verhalten. Dazu gehört, dass die swiss
die für den wirtschaftlichen Erfolg und die angestrebte Rentabilität
notwendigen unternehmerischen Massnahmen trifft, um sich auf dem
Luftfahrtmarkt behaupten zu können. Dazu können die verstärkte
Zusammenarbeit mit anderen Fluggesellschaften sowie Anpassungen der Flotte
und des Streckennetzes gehören.

Im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Vorstösse hat der Bundesrat
mehrfach festgehalten, dass von der swiss aus regionalpolitischen Motiven
nicht der Betrieb unprofitabler Verbindungen verlangt werden kann. Auch das
von der swiss betriebene Langstreckennetz hat sich an den Erfordernissen des
Marktes zu orientieren.

Mit Befriedigung hat der Bundesrat festgestellt, dass Verwaltungsrat und
Management wichtige Entscheide getroffen und damit Voraussetzungen für eine
wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens geschaffen haben. Sie haben
deshalb sein Vertrauen. Der Bundesrat verbindet dieses Vertrauen mit der
festen Erwartung, den eingeleiteten Prozess zum Erfolg zu führen.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Grütter, Generalsekretär EFD, 031 / 322 60 19

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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