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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kündigung von Freihandelsabkommen im Zusammenhang mit der

Kündigung von Freihandelsabkommen im Zusammenhang mit der
EU-Erweiterung; Freihandels- und Agrarabkommen mit Chile

Der Bundesrat hat am 28. April 2004 im Zusammenhang mit dem Beitritt
von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik,
Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zur Europäischen Union
den Änderungen zugestimmt, welche die bisherigen vertraglichen
Zollpräferenzen der Schweiz gegenüber diesen Ländern per 30. April 2004
ausser Kraft setzen.

Die mit den erwähnten mittel-osteuropäischen Ländern abgeschlossenen
Präferenzabkommen sind auf den gleichen Zeitpunkt gekündigt worden. Ab
1. Mai 2004 gelten für Ursprungswaren aus den neuen EU-Mitgliedstaaten
die gleichen Zollansätze, wie sie für Waren mit Ursprung in der EU
angewendet werden.

Die eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2003 das
Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Chile und das bilaterale
Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Chile genehmigt.
Gestützt auf diesen Entscheid hat der Bundesrat beschlossen, die
Abkommen in Kraft zu setzen, sobald die Ratifikation durch Chile
erfolgt ist. Der Ratifikationsprozess in Chile wurde bereits
eingeleitet; es wird damit gerechnet, dass die Abkommen im Sommer 2004
in Kraft treten werden.

Urs Jaun,
 Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
 seco,
 Tel. 031 323 11 22

 Stefan Moser,
 Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
 seco,
 Tel. 031 322 24 09