Bern,
28.04.2004. Mit dem System „Infostar“ wird der Personenstand künftig nur noch
elektronisch beurkundet. Das Zivilstandswesen in der Schweiz betritt damit eine
neue Ära der Datenerfassung. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte
Zivilgesetzbuch und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2004 in Kraft
gesetzt.
Alle
Zivilstandsbehörden werden am 1. Juli 2004 an die zentrale Datenbank „Infostar“
angeschlossen sein, das vollelektronische Beurkundungssystem wird
voraussichtlich bis Ende Jahr komplett in Betrieb sein. Damit werden
die heutigen vier Einzelregister mit Informationen zu Geburt, Ehe, Tod und
Kindesanerkennung sowie das Familienregister ersetzt, welche die
Zivilstandsämter in der ganzen Schweiz bislang auf Papier geführt haben.
Zusammenarbeit
zwischen den Kantonen wird möglich
Neu
wird es Sonderzivilstandsämter geben, die unter anderem ausländische Entscheide
und Urkunden über Kantonsangehörige erfassen. In Zukunft ist auch eine
interkantonale Zusammenarbeit von Zivilstandsämtern und kantonalen
Aufsichtsbehörden möglich.
Eine weitere Neuerung ist der
Eidgenössische Fähigkeitsausweis für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte. Dieser
auf einer Ausbildungsinitiative des Schweizerischen Verbandes für
Zivilstandswesen beruhende Ausweis und die seit dem 1. Januar 2000 in Kraft
stehende Vorschrift über einen minimalen Beschäftigungsgrad von 40 Prozent
ermöglichen zusammen mit der vollelektronischen Beurkundung professionellere
Dienstleistungen für Private und Behörden.
Weitere Auskünfte:
Rolf Reinhard, Bundesamt für
Justiz, Tel. 031 322 53
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