Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat setzt revidiertes Zivilgesetzbuch auf den 1. Juli 2004 in Kraft

 

Bern, 28.04.2004. Mit dem System „Infostar“ wird der Personenstand künftig nur noch elektronisch beurkundet. Das Zivilstandswesen in der Schweiz betritt damit eine neue Ära der Datenerfassung. Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Zivilgesetzbuch und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

 

Alle Zivilstandsbehörden werden am 1. Juli 2004 an die zentrale Datenbank „Infostar“ angeschlossen sein, das vollelektronische Beurkundungssystem wird voraussichtlich bis Ende Jahr  komplett in Betrieb sein. Damit werden die heutigen vier Einzelregister mit Informationen zu Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennung sowie das Familienregister ersetzt, welche die Zivilstandsämter in der ganzen Schweiz bislang auf Papier geführt haben.

 

Zusammenarbeit zwischen den Kantonen wird möglich

Neu wird es Sonderzivilstandsämter geben, die unter anderem ausländische Entscheide und Urkunden über Kantonsangehörige erfassen. In Zukunft ist auch eine interkantonale Zusammenarbeit von Zivilstandsämtern und kantonalen Aufsichtsbehörden möglich.

Eine weitere Neuerung ist der Eidgenössische Fähigkeitsausweis für Zivilstandsbeamtinnen und -beamte. Dieser auf einer Ausbildungsinitiative des Schweizerischen Verbandes für Zivilstandswesen beruhende Ausweis und die seit dem 1. Januar 2000 in Kraft stehende Vorschrift über einen minimalen Beschäftigungsgrad von 40 Prozent ermöglichen zusammen mit der vollelektronischen Beurkundung professionellere Dienstleistungen für Private und Behörden.

 

Weitere Auskünfte:

Rolf Reinhard, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 53 48