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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Beziehungen Schweiz – Europäische Union EU – Information durch den Bundesratssprecher

Der Bundesrat hat heute Morgen die Ergebnisse der jüngsten Sondierungsgesprä-che mit der Europäischen Union EU diskutiert. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass zwar noch kein Durchbruch erfolgt ist, dass aber ein erfolgreicher Abschluss der bilateralen Verhandlungen II unter gleichzeitiger Wahrung des Bankgeheimnisses möglich erscheint.

Im Zusammenhang mit den noch offenen Punkten hat der Bundesrat seine Verhandlungspositionen festgelegt beziehungsweise präzisiert, so dass in den kommenden Tagen eine weitere Verhandlungsrunde mit der EU stattfinden kann. Es ist sein Ziel, möglichst bereits für Anfang Mai ein Treffen auf hoher politischer Ebene vorzuberei-ten, an dem eine politische Einigung in den letzten noch offenen Punkten angestrebt wird.

Bei den letzten Differenzen geht es insbesondere um die Frage des Informations-austauschs bei Fiskaldelikten. Im Dossier Schengen / Dublin fordert die Schweiz eine nachhaltige Sicherung des Bankgeheimnisses bei direkten Steuern. Die EU ihrerseits verlangt beim Betrugsdossier eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der indirekten Steuern (Zölle, Mehrwertsteuer, Verbrauchersteuern auf Tabak und Alkohol). Bei entsprechenden Fiskaldelikten sollen dieselben Rechtsinstrumente zur Anwendung gelangen, wie sie in schweizerischen Verfahren bereits heute bestehen. Noch offen ist ferner die Frage, wie unter dem Titel "Geldwäscherei" Amts- und Rechtshilfe geleistet werden kann. Die Schweiz ist bereit, in  Fällen von Geldwäscherei Amts- und Rechtshilfe zu leisten, wenn die Vortat ein Abgabebetrug nach schweizerischem Recht ist.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung ausserdem über die fortgeschrittenen Verhandlungen über die Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die 10 neuen EU-Mitgliedländer beraten. In diesem Dossier ist lediglich die Frage des Beginns der siebenjährigen Übergangsfrist noch offen. Auch hier hat der Bundesrat seine Position präzisiert.

Schliesslich hat der Bundesrat über einen allfälligen Beitrag der Schweiz an die so-ziale und wirtschaftliche Kohäsion der erweiterten EU diskutiert. Sofern die laufenden bilateralen Verhandlungen II erfolgreich abgeschlossen werden können, ist der Bun-desrat grundsätzlich bereit, auf das entsprechende Begehren der EU einzutreten. Die EU-Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität und Prosperität in Europa. Sie bedeutet aber auch eine finanzielle Belastung der EU und verdient darum einen solidarischen Beitrag der Schweiz. Ein schweizerischer Kohäsionsbeitrag wäre zeitlich befristet und würde in Form von der Schweiz autonom ausgewählter und verwalteter Projekte geleistet.

Der Bundesratssprecher

Vizekanzler Achille Casanova

Bern, 21. April 2004