Der Bundesrat hat heute Morgen
die Ergebnisse der jüngsten Sondierungsgesprä-che mit der Europäischen Union EU
diskutiert. Dabei ist er zum Schluss gekommen, dass zwar noch kein Durchbruch
erfolgt ist, dass aber ein erfolgreicher Abschluss der bilateralen Verhandlungen
II unter gleichzeitiger Wahrung des Bankgeheimnisses möglich
erscheint.
Im Zusammenhang mit den noch
offenen Punkten hat der Bundesrat seine Verhandlungspositionen festgelegt
beziehungsweise präzisiert, so dass in den kommenden Tagen eine weitere
Verhandlungsrunde mit der EU stattfinden kann. Es ist sein Ziel, möglichst
bereits für Anfang Mai ein Treffen auf hoher politischer Ebene vorzuberei-ten,
an dem eine politische Einigung in den letzten noch offenen Punkten angestrebt
wird.
Bei den letzten Differenzen geht
es insbesondere um die Frage des Informations-austauschs bei Fiskaldelikten. Im
Dossier Schengen / Dublin fordert die Schweiz eine nachhaltige Sicherung des
Bankgeheimnisses bei direkten Steuern. Die EU ihrerseits verlangt beim
Betrugsdossier eine weitergehende Zusammenarbeit im Bereich der indirekten
Steuern (Zölle, Mehrwertsteuer, Verbrauchersteuern auf Tabak und Alkohol). Bei
entsprechenden Fiskaldelikten sollen dieselben Rechtsinstrumente zur Anwendung
gelangen, wie sie in schweizerischen Verfahren bereits heute bestehen. Noch
offen ist ferner die Frage, wie unter dem Titel "Geldwäscherei" Amts- und
Rechtshilfe geleistet werden kann. Die Schweiz ist bereit, in Fällen von Geldwäscherei Amts- und
Rechtshilfe zu leisten, wenn die Vortat ein Abgabebetrug nach schweizerischem
Recht ist.
Der Bundesrat hat in seiner
heutigen Sitzung ausserdem über die fortgeschrittenen Verhandlungen über die
Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens auf die 10 neuen EU-Mitgliedländer
beraten. In diesem Dossier ist lediglich die Frage des Beginns der
siebenjährigen Übergangsfrist noch offen. Auch hier hat der Bundesrat seine
Position präzisiert.
Schliesslich hat der Bundesrat
über einen allfälligen Beitrag der Schweiz an die so-ziale und wirtschaftliche
Kohäsion der erweiterten EU diskutiert. Sofern die laufenden bilateralen
Verhandlungen II erfolgreich abgeschlossen werden können, ist der Bun-desrat
grundsätzlich bereit, auf das entsprechende Begehren der EU einzutreten. Die
EU-Erweiterung ist ein wichtiger Beitrag zur Stabilität und Prosperität in
Europa. Sie bedeutet aber auch eine finanzielle Belastung der EU und verdient
darum einen solidarischen Beitrag der Schweiz. Ein schweizerischer
Kohäsionsbeitrag wäre zeitlich befristet und würde in Form von der Schweiz
autonom ausgewählter und verwalteter Projekte
geleistet.
Der
Bundesratssprecher
Vizekanzler Achille Casanova
Bern, 21. April 2004