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Massgeschneiderte Rechtsformen für Unternehmen/BR setzt das Fusionsgesetz auf den 1.7.04 in Kraft


Bern, 21.04.2004. Unternehmen können in Zukunft ihre Rechtsform optimal
ausgestalten und besser an veränderte Bedürfnisse anpassen. Der Bundesrat
hat am Mittwoch das Fusionsgesetz sowie die Ausführungsbestimmungen auf
Verordnungsstufe auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

Mit dem am 3. Oktober 2003 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über
die Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung wird die
Reorganisation von Unternehmen umfassend neu geregelt. Das Fusionsgesetz
stellt der Wirtschaft zeitgemässe rechtliche Instrumente zur Verfügung und
schafft Rechtssicherheit und Transparenz bei Restrukturierungen. Dabei wird
der Rechtsschutz aller Beteiligten und Betroffenen gewährleistet,
insbesondere der Schutz von Minderheiten unter den Gesellschaftern und der
Schutz der Arbeitnehmer.

Das Fusionsgesetz ersetzt die heutigen Vorschriften des Obligationenrechts
(OR) über die Fusion und Umwandlung und schliesst bedeutende Lücken. Während
das geltende Recht die Fusion nur für Aktiengesellschaften,
Kommanditgesellschaften und Genossenschaften vorsieht, ist in Zukunft die
Fusion für alle Gesellschaftsformen des OR sowie für Vereine und Stiftungen
klar geregelt. Weiter wird die Umwandlung der Rechtsform, die bisher nur für
die Umwandlung einer Aktiengesellschaft (AG) in eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH) möglich ist, neu generell zugelassen.

Neue rechtliche Instrumente

Das Fusionsgesetz erleichtert die Neustrukturierung von Unternehmen ferner
durch das neue Instrument der Spaltung, die eine Neuzuteilung des Vermögens
und der Mitgliedschaftsrechte ermöglicht. Durch das neue Instrument der
Vermögensübertragung wird die Übertragung eines Unternehmens oder von Teilen
des Unternehmens vereinfacht.

Änderungen verschiedener steuerrechtlicher Erlasse stellen sicher, dass
Umstrukturierungen von Unternehmen steuerneutral durchgeführt werden können.

Weitere Auskünfte:

Hanspeter Kläy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031  322 41 96