Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Der Handel mit Milchkontingenten wird eingeschränkt

Der Handel mit Milchkontingenten wird eingeschränkt

Der Bundesrat schränkt den Handel mit Milchkontingenten ein. Mit der
heute verabschiedeten Änderung der Milchkontingentierungsverordnung
(MKV) sollen Vermieter nicht auf Kosten der aktiven Milchproduzenten
hohe Miet- oder Verkaufspreise erzielen können. Der Bundesrat reagiert
damit auf die herrschende Unsicherheit im Kontingentshandel, die
insbesondere die Mieter von Milchkontingenten unter Druck gesetzt hat.

Im Hinblick auf den Ausstieg aus der Milchkontingentierung (optional ab
1. Mai 2006, flächendeckend auf 1. Mai 2009) ist eine erhöhte Nachfrage
nach Kontingenten feststellbar. Da angenommen wird, dass sich die
Festlegung der Vertragsmenge nach dem Ausstieg an der bisher
produzierten Menge orientieren dürfte, versuchen viele Produzenten,
sich mit Kontingentsaufstockungen eine gute Ausgangslage für die Zeit
nach dem Ausstieg zu schaffen. Diese Situation nützen Produzenten, die
ihre Kontingente vermietet haben, vermehrt aus. Von Seiten der
Produzentenorganisationen wurde denn auch von einer verschärften
Situation gesprochen und Massnahmen vom Bund verlangt.

Mit dem neuen Artikel 3a der MKV wird die Möglichkeit des
Kontingentshandels etwas eingeschränkt. Demnach können langfristig
vermietete Kontingente nur noch zur Selbstnutzung zurück genommen
werden. Eine weitere Vermietung oder ein Verkauf bleibt ausgeschlossen.
Damit wird die spekulative Kontingentsrücknahme, welche die aktiven
Produzenten zunächst sehr stark unter Druck gesetzt hat, unterbunden.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,

 Jacques Chavaz,
 stellvertretender Direktor,
 Tel. 031 322 25 02