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Alterslimiten sind nicht angebracht/BR verabschiedet Bericht über Seniorendiskriminierung


Alterslimiten sind nicht angebracht

Bundesrat verabschiedet Bericht über Seniorendiskriminierung

Bern, 21.04.2004. Der Bundesrat erachtet Altersschranken für Mitglieder der
Exekutive und Legislative als untauglich und verfassungsrechtlich
fragwürdig. Dies hält er in seinem am Mittwoch verabschiedeten Bericht über
Seniorendiskriminierung fest.

Anlass für den Bericht des Bundesrates war die Motion von Nationalrätin
Christine Egerszegi-Obrist, welche durch die Diskussion über die (inzwischen
wieder abgeschaffte) generelle Alterslimite von 70 Jahren in der Gemeinde
Madiswil (BE) ausgelöst worden ist. Wie die in ein Postulat umgewandelte
Motion verlangt, führte das Bundesamt für Justiz eine Umfrage über
Altersschranken in den Kantonen und Gemeinden durch.

Die Umfrage ergab unter anderem, dass vier Kantone ein Höchstalter von 65
Jahren für die Wählbarkeit in die Kantonsregierung bzw. eine Alterslimite
von 65 Jahren für das Ausscheiden aus dem Amt kennen. Nur ein Kanton
beachtet in der Praxis ein Höchstalter und eine Alterslimite von 65 für das
kantonale Parlament. In Gemeinden von drei Kantonen gilt für hauptamtliche
Mitglieder der kommunalen Exekutive (Gemeinderat) ein Höchstalter und eine
Alterslimite zwischen 64 und 74 Jahren. In 17 Kantonen gibt es zudem eine
Alterslimite zwischen 64 und 75 Jahren für aussenparlamentarische
Kommissionen.

Unnötig und untauglich

Aus gesellschafts- und rechtspolitischer Sicht erweisen sich Altersschranken
als unnötig und untauglich, ist doch die Lebenserwartung seit 1880 von 42
Jahren auf heute 80 Jahre gestiegen, wie der Bundesrat in seinem Bericht
festhält. Das schweizerische Milizsystem lebt von der Bereitschaft aller,
Aufgaben für das Gemeinwesen zu übernehmen. Die berufliche Belastung ist oft
ein Grund, weshalb keine gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Dieser fällt
bei Pensionierten weg, doch gerade Altersschranken verwehren ihnen, sich im
Milizsystem einzusetzen.

Der Bundesrat erachtet daher Altersschranken generell als untaugliches
Auswahlkriterium. Er empfiehlt Kantonen und Gemeinden, darauf zu verzichten.

Weitere Auskünfte:

Monique Cossali, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 47 89