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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Information und den Schutz der

Vorentwurf zum Bundesgesetz über die Information und den Schutz der
Konsumenten (KISG). Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Eidgenössische
Volkswirtschafts-departement (EVD) beauftragt, einen Expertenbericht
zur Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen
und Konsumenten (KIG), das neu Bundesgesetz über die Information und
den Schutz der Konsumenten (KISG) genannt wird, in Vernehmlassung zu
geben. Dieser Bericht wurde von Professor Pascal Pichonnaz der
Universität Fribourg verfasst. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15.
Juli 2004.

Im Rahmen seines am 16. Juni 2003 vom Bundesrat erteilten Mandats hat
das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement Professor Pascal
Pichonnaz, Professor an der Universität Fribourg und Inhaber des
Lehrstuhls für Privatrecht und römisches Recht, mit der Ausarbeitung
eines Revisionsentwurfs des KIG beauftragt. Dieser soll insbesondere
die folgenden Aspekte beinhalten: Anpassung der Anforderungen für die
Information der Konsumenten und die Sicherheit der Waren und
Dienstleistungen, Einführung von Zivilklagen der
Konsumentenschutzorganisationen sowie der Fach- und
Wirtschaftsverbände, Widerrufsrecht aufgrund mangelnder Information und
strafrechtliche Sanktionen, Vorschlag für die aussergerichtliche
Beilegung von Konsumentenstreitigkeiten.

Tatsächlich genügt das KIG der Entwicklung des Waren- und vor allem des
Dienstleistungsmarktes nicht mehr. Der von Professor Pichonnaz
vorgelegte Revisionsentwurf des KIG trägt den neuen Titel Bundesgesetz
über die Information und den Schutz der Konsumenten (KISG). Es handelt
sich dabei um ein Grundsatzgesetz, das angewandt wird, falls keine
spezifische Regelung im sektoriellen Recht besteht. Der Anhang des
Gesetzes enthält eine Liste mit allen sektoriellen Gesetzen und
Verordnungen, die parallel zu dieser Hauptrevision angepasst werden
müssen.

Die Änderung des KIG vom 5. Oktober 1990 bezweckt die Information und
den Schutz der Konsumenten bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen
der Wirtschaft.

Monique Pichonnaz Oggier
Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
Tel: 079 686 20 04 / 031 322 20 46

 Professor Pascal Pichonnaz
 Universität Fribourg
Tel: 079 / 323 53 09