Bern, 07.04.2004. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zum Crossair-Absturz in Bassersdorf wird die Bundesanwaltschaft mit dem Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung konfrontiert. Zur Untersuchung des Falls hat der Bundesrat heute Staatsanwalt Peter Heuberger als ausserordentlichen Bundesanwalt ernannt.
Die Bundesanwaltschaft untersucht die
Umstände des Crossair-Absturzes bei Bassersdorf vom November 2001 und hat die
Strafuntersuchung auf den damaligen Crossair-Chef und späteren Swiss-Chef André
Dosé ausgeweitet. Als dieser überraschend zwei Tage vor Bekanntgabe des
Ermittlungs-Entscheids gegen ihn am 10. März zurücktrat, wurden Vorwürfe der
Indiskretion laut. Zudem erklärte Swiss-Verwaltungsratspräsident Pieter Bouw in
der SonntagsZeitung vom 14. März, die Swiss habe am Montag vor Dosés Rücktritt
„glaubhafte Hinweise erhalten, dass noch diese Woche entschieden werde, gegen
wen ermittelt würde“. Eine Privatperson hat in der Folge eine Strafanzeige wegen
Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt in der Bundesanwaltschaft eingereicht.
Peter Heuberger, zweiter Staatsanwalt
des Kantons Aargau, wird nun in der Funktion als ausserordentlicher Bundesanwalt
den Fall untersuchen.
Weitere
Auskünfte:
René Bühler, Fürsprecher, Generalsekretariat EJPD, Tel. 031 324 48 20