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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bern, 07.04.2004. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zum Crossair-Absturz in Bassersdorf wird die Bundesanwaltschaft mit dem Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung konfrontiert. Zur Untersuchung des Falls hat der Bundesrat heute Staatsanwalt Peter Heuberger als ausserordentlichen Bundesanwalt ernannt.

 

Die Bundesanwaltschaft untersucht die Umstände des Crossair-Absturzes bei Bassersdorf vom November 2001 und hat die Strafuntersuchung auf den damaligen Crossair-Chef und späteren Swiss-Chef André Dosé ausgeweitet. Als dieser überraschend zwei Tage vor Bekanntgabe des Ermittlungs-Entscheids gegen ihn am 10. März zurücktrat, wurden Vorwürfe der Indiskretion laut. Zudem erklärte Swiss-Verwaltungsratspräsident Pieter Bouw in der SonntagsZeitung vom 14. März, die Swiss habe am Montag vor Dosés Rücktritt „glaubhafte Hinweise erhalten, dass noch diese Woche entschieden werde, gegen wen ermittelt würde“. Eine Privatperson hat in der Folge eine Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Unbekannt in der Bundesanwaltschaft eingereicht.

 

Peter Heuberger, zweiter Staatsanwalt des Kantons Aargau, wird nun in der Funktion als ausserordentlicher Bundesanwalt den Fall untersuchen.

 

 

Weitere Auskünfte:

René Bühler, Fürsprecher, Generalsekretariat EJPD,  Tel. 031  324 48 20