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Neue Gebührenverordnung für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Medienmitteilung

Neue Gebührenverordnung für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Der Bundesrat hat die neue Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen
für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs verabschiedet. Sie
regelt die Kosten, die die Strafverfolgungsbehörden für die Anordnung von
Überwachungsmassnahmen den Fernmeldedienstanbieterinnen bzw. der zuständigen
Bundesbehörde (Dienst für Besondere Aufgaben) zu bezahlen haben.

Anlass der Neuregelung war der Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, eine
neue Gebührenverordnung zu erlassen. Dieser ist im Bundesgesetz über die
Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs enthalten, das am 1. Januar 2002
In Kraft getretenen ist.

In der neuen Verordnung wurden einerseits die Erfahrungen mit dem erwähnten
Bundesgesetz und andererseits die technologische Entwicklung im Bereich der
Fernmeldeüberwachung berücksichtigt. Die technologische Entwicklung führt
dazu, dass immer neue Dienstleistungen auf den Markt kommen, für deren
Überwachung entsprechende Gebühren und Entschädigungen bezahlt werden müssen
und für die bisher kein Tarif bestand. Zudem vereinfachen sich die
organisatorischen und betrieblichen Abläufe für die Anordnung und Umsetzung
der einzelnen Überwachungsmassnahme sowohl bei der zuständigen Bundesstelle
wie auch bei den Fernmeldedienstanbieterinnen.

Kernstück der neuen Verordnung bildet deshalb eine Pauschalierung der
Abrechnungen und eine Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens zwischen
Strafverfolgungsbehörden, Dienst für Besondere Aufgaben und
Fernmeldedienstanbieterinnen. Dank der neuen Überwachungstechnologien und
der vereinfachten Abrechnung können die jährlichen, von den
Strafverfolgungsbehörden zu entrichtenden Beträge für die
Überwachungsmassnahmen um gut 20 Prozent gesenkt werden.

Die Verordnung tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

Bern, 7. April 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Roland Wittwer, GS UVEK, 031 322 55 26