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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Anpassung der Anhänge von drei Sanktionsverordnungen

Anpassung der Anhänge von drei Sanktionsverordnungen

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 31. März 2004 die
Anhänge zu drei Sanktionsverordnungen angepasst. Diese Anpassungen
stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Massnahmen der UNO und der EU
und werden am 7. April 2004 in Kraft treten.

Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit
Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung „Al-Qaïda“ oder den
Taliban

Die Namen von 13 natürlichen Personen sowie von 4 Gruppierungen wurden
neu in den Anhang 2 aufgenommen. Zwei bestehende Einträge wurden leicht
geändert. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement nimmt diese
Änderung zum Anlass, den Anhang 2 in seiner vollen Länge in der
Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen. Der Anhang 2 enthält die Namen
derjenigen Personen und Organisationen, welche vom
Kriegsmaterialembargo, einer Ein- und Durchreisesperre in resp. durch
die Schweiz sowie von Finanzsanktionen betroffen sind. Mit dieser
Änderung werden mehrere Beschlüsse des für die Taliban- und
Al-Qaïda-Sanktionen zuständigen Komitees der UNO umgesetzt.

Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe
Der Anhang 2 der Verordnung, welcher die Namen der von
Reiserestriktionen und Finanzsanktionen betroffenen natürlichen
Personen aufführt, wurde um 19 neue Namen erweitert. Es handelt sich
dabei vorwiegend um hohe Amtsträger der Regierung Simbabwes oder um
Personen, welche ähnliche Funktionen innehaben. 3 Namen wurden aus dem
Anhang gestrichen und mehrere bestehende Einträge leicht geändert.
Identische Massnahmen sind in der EU am 21. Februar 2004 in Kraft
getreten.

Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone
Der Anhang 2 der Verordnung, welcher die Namensliste der von
Reiserestriktionen betroffenen Personen enthält, wurde am 31. März 2004
ebenfalls geändert. 2 Namen wurden von der Liste gestrichen. Eine
entsprechende Anpassung der Namensliste hat die UNO am 25. Februar 2004
vorgenommen.
Die Verordnungstexte sowie die dazugehörigen Namenslisten von
sanktionierten Personen sind auf der Internetseite des seco abrufbar.

seco
Othmar Wyss
 Tel. 031 324 09 16

 Roland E. Vock
Tel. 031/324 07 61