Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat setzt Gesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft

 

Bern, 06.04.2004. Die Prämienforderung der obligatorischen Unfallversicherung wird künftig von der Konkursbetreibung ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

 

Die Gesetzesrevision geht auf einen Vorstoss im Parlament zurück. Auch der Bundesrat schloss sich der Argumentation an, dass sich die Konkursbetreibung für Prämienforderungen der obligatorischen Unfallversicherung nicht rechtfertigt, da es sich in der Regel um kleine Beträge handelt. Die Konkurseröffnung ist namentlich für kleinere und mittlere Unternehmen eine unverhältnismässig harte Konsequenz.

Diese Regelung gilt schon heute für die SUVA und die anderen öffentlichrechtlichen Versicherungsträger. Neu sind ihr auch die Privatversicherungen unterstellt.

 

 

 

Weitere Auskünfte:

Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 94