Bundesrat setzt
Gesetz auf den 1. Juli 2004 in Kraft
Bern,
06.04.2004. Die Prämienforderung der obligatorischen Unfallversicherung wird
künftig von der Konkursbetreibung ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung
unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über
Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.
Die
Gesetzesrevision geht auf einen Vorstoss im Parlament zurück. Auch der Bundesrat
schloss sich der Argumentation an, dass sich die Konkursbetreibung für
Prämienforderungen der obligatorischen Unfallversicherung nicht rechtfertigt, da
es sich in der Regel um kleine Beträge handelt. Die Konkurseröffnung ist
namentlich für kleinere und mittlere Unternehmen eine unverhältnismässig harte
Konsequenz.
Diese
Regelung gilt schon heute für die SUVA und die anderen öffentlichrechtlichen
Versicherungsträger. Neu sind ihr auch die Privatversicherungen unterstellt.
Weitere
Auskünfte:
Dominik Gasser, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 40 94