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Bundesrat verstärkt Tabakprävention


Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 5. März 2004

Bundesrat verstärkt Tabakprävention

Der Bundesrat hat beschlossen, die Tabakabgabe um 50 Rappen pro
Zigarettenpackung zu erhöhen,  um aktiv gegen den Tabakkonsum in der Schweiz
vorzugehen, der jährlich für den Tod von 8'000 Menschen verantwortlich ist.
Das Eidgenössische Finanzdepartement wurde beauftragt, im Laufe des Jahres
2004 diese Erhöhung vorzunehmen. Im Weiteren hat der Bundesrat die
Verordnung über den Tabakpräventionsfonds in Kraft gesetzt, welcher die
Prävention unterstützt.

Die heutigen Entscheide entsprechen der Präventionspraxen mehrerer
europäischer Länder, insbesondere Frankreich und Deutschland. Die
Tabakbesteuerung wird international als eines der effektivsten
Präventionsmittel gegen Tabakkonsum anerkannt. Gemäss einer Studie der
Weltbank führt eine Steuererhöhung von 10 % zu einer durchschnittlichen
Verringerung des Zigarettenkonsums um rund 4 %, bei Jugendlichen gar bis zu
7 %.

Mit diesem Beschluss unterstreicht der Bundesrat seine Bereitschaft, aktiv
gegen Tabakkonsum in der Schweiz vorzugehen. In der Schweiz sterben jedes
Jahr 8'000 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, das sind 22
pro Tag. Dies entspricht 15 % aller Todesfälle in unserem Land, 13-mal mehr
als durch den Strassenverkehr ums Leben kommen.

Der Tabakkonsum verursacht ebenfalls hohe Ausgaben für die Gesellschaft. Die
Kosten, bestehend aus Kosten für medizinische Behandlungen, Invalidität und
indirekten Erwerbsausfall infolge Krankheit, belaufen sich auf 5 Mia Franken
pro Jahr.

Gemessen an der Kaufkraft sind die Tabakpreise in der Schweiz zurzeit die
günstigsten in ganz Europa. In der Schweiz reichen 12 Minuten Arbeitszeit um
sich eine Packung Zigaretten zu kaufen. In Deutschland braucht es dafür 18
Minuten, in Frankreich 32 Minuten und in Italien 26 Minuten.

Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, die Verordnung über den
Tabakpräventionsfonds auf den 1.4.2004 in Kraft zu setzen. Dieser gründet
auf dem Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung. Er wird durch die Abgabe von
2.6 Rappen pro verkaufte Zigarettenpackung finanziert, die seit dem
1.Oktober 2003 erhoben werden. Die jährlich freigesetzten Mittel werden für
die Tabakprävention eingesetzt. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sport
(BASPO) hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Fachstelle eingerichtet,
die den Fonds verwalten wird. Aus dem Fonds können Präventionsmassnahmen
finanziert werden, die den Einstieg in den Tabakkonsum verhindern, den
Ausstieg fördern und die Bevölkerung vor Passivrauch schützen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Thomas Zeltner, Tel. 031 322 95 05

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