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Der Bundesrat will Osthilfe weiterführen

EIDGENOESSISCHES DEPARTEMENT FUER AUSWAERTIGE ANGELEGENHEITEN

EIDGENOESSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT

Bern, 1. April 2004

Pressemitteilung

Der Bundesrat will Osthilfe weiterführen

Trotz Reformfortschritten ist die politische und wirtschaftliche Transition
in Osteuropa noch nicht abgeschlossen. Um den unvollendeten Systemwandel zu
unterstützen und die demokratischen Reformen in Osteuropa zu vertiefen,
empfiehlt der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. März, den IV. Rahmenkredit
Ost in der Höhe von 800 Mio. Schweizer Franken zur Annahme. Der Bund leistet
damit einen substantiellen Beitrag zur Sicherheit und Stabilität in Europa.
Im weiteren soll der Bundesbeschluss zur Ostzusammenarbeit vom 24. März 1995
den heutigen Umständen angepasst und in ein Bundesgesetz überführt werden.

Die Schweiz unterstützt eine friedliche und nachhaltige Entwicklung in
Osteuropa. Mit dem IV. Rahmenkredit, der die Zeitspanne 2005-2008 abdeckt,
will sich der Bund die Mittel geben, um die technische und finanzielle
Zusammenarbeit mit Osteuropa fortzusetzen und zu vertiefen. Ziel ist es, die
Transition zu demokratischen, pluralistischen Systemen zu fördern und eine
auf marktwirtschaftliche Grundsätze gestützte, wirtschaftliche und soziale
Entwicklung zu stärken. Während die mitteleuropäischen und baltischen
Staaten diesen Reformprozess mit dem bevorstehenden EU-Beitritt abschliessen
werden, dauert er in den Ländern Südosteuropas und der GUS noch an. Durch
Bürgerkriege, Grenzkonflikte und gewaltige Infrastrukturprobleme in ihrer
Entwicklung gebremst, liegt das Pro-Kopf-Einkommen in diesen Ländern heute
unter dem Niveau von 1990.

Struktur- und Sozialreformen stehen in der nächsten Kreditperiode im Zentrum
der Aufmerksamkeit. Weitere inhaltliche Schwerpunkte setzen die DEZA
(Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit) und das seco
(Staatssekretariat für Wirtschaft), welche die Osthilfe operationell
umsetzen, in den Bereichen gute Regierungsführung (Gouvernanz),
wirtschaftliche Reformen und Einkommensentwicklung sowie Infrastruktur und
schonender Umgang mit natürlichen Ressourcen. Der Einbindung der Bürger in
politische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse auf allen Ebenen gilt
dabei besonderes Augenmerk.

Die Schwerpunktsetzung von DEZA und seco entspricht sowohl den zentralen
Herausforderungen vor Ort, als auch den speziellen schweizerischen
Kompetenzen. Geographisch konzentrieren sich die Programme auf die Länder
Südosteuropas und der GUS, insbesondere auf die südkaukasischen und
zentralasiatischen Staaten, wo die Reformbedürfnisse am Grössten sind. Die
bisherige finanzielle Aufteilung zwischen Balkan (ca.70 %) und der GUS (30%)
soll beibehalten werden.

Die Osthilfe stützt sich bis heute auf den befristeten Bundesbeschluss vom
25. März 1995. Damit der Bund die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
weiterführen kann, muss die bestehende Rechtsgrundlage zeitlich verlängert
und in ein Bundesgesetz überführt werden. Das beantragte Bundesgesetz
beschränkt sich auf einige Anpassungen an die heutigen Umstände und ist
wiederum auf zehn Jahre befristet. Der Gesetzesentwurf regelt die Massnahmen
zur verstärkten Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS und
bestimmt deren Grundsätze und Finanzierung.

Die Schweizer Osthilfe ist auf Nachhaltigkeit hin angelegt. Sie leistet
einen Beitrag an die politische, wirtschaftliche und soziale Sicherheit in
den Transitionsländern, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Schaffung
zukünftiger Absatzmärkte für die schweizerische Exportwirtschaft. Angesichts
des Konfliktpotentials, der Migrationsbewegungen und der organisierten
Kriminalität ist diese Investition in die Stabilität, Sicherheit und
Wohlstand Osteuropas auch von Nutzen für die Schweiz.