Bundesrat nimmt europapolitische Auslegeordnung
vor
Bundesratsklausur vom 31. März
2004
Der Bundesrat hat
am Mittwoch eine europapolitische Auslegeordnung vorgenommen und über das
weitere Vorgehen entschieden. In den Bilateralen II wird am
Verhandlungsparallelismus festgehalten. In informellen Sondierungsgesprächen
soll das Terrain für ein hohes politisches Treffen mit der EU bereitet werden.
Weitere Themen waren die Ausdehnung des Freizügigkeitabkommens sowie die Frage
eines Kohäsionsbeitrags.
In Bezug auf die
Bilateralen II hat der Bundesrat seinen festen Willen bekräftigt, die Verhandlungen zu einem erfolgreichen
Abschluss zu bringen. Der Bundesrat bestätigte zudem den bisherigen Paketansatz
(Parallelismus); d.h. ein Abschluss ist erst akzeptabel, wenn alle
Verhandlungsbereiche gemeinsam abgeschlossen werden können, wobei das
Bankgeheimnis gewahrt und langfristig abgesichert werden muss. Das Dossier
Schengen/Dublin soll als Gesamtes abgeschlossen werden.
Im Hinblick auf den
anstehenden Abschluss der Bilateralen II wurden die Leitplanken der sich
abzeichnenden Lösungsoptionen besprochen. Die Verhandlungsführung wurde
beauftragt, im Rahmen informeller Sondierungsgespräche einen
Verhandlungsabschluss vorzubereiten. Führen die
informellen Gespräche zu positiven Lösungsansätzen, sollen diese an einem
Treffen auf höchster politischer Ebene diskutiert
werden.
In den letzten noch offenen
Punkten geht es um die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Die Schweiz fordert im
Schengen-Dossier eine nachhaltige Sicherung der doppelten Strafbarkeit und des
Bankgeheimnisses. Umgekehrt fordert die EU im Rahmen des Betrugsdossiers im
indirekten Steuerbereich (Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchssteuer auf
Tabak und Alkohol) eine weiter gehende Zusammenarbeit.
Gegenstand der
Bundesratsklausur war zudem das weitere Vorgehen in den Verhandlungen über die
Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Einigkeit mit der EU besteht darüber, dass
die Schweiz gegenüber den zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten ein separates
Übergangsregime von bis zu sieben Jahren einführen wird. Dadurch können die
Arbeitsmärkte kontrolliert und schrittweise geöffnet werden. Über die konkrete
Ausgestaltung dieser Übergangsregelung (Fristenlauf, Selbstständigerwerbende und
Dienstleistungsanbieter) bestehen noch verschiedene Differenzen, die in
nützlicher Frist bereinigt werden sollen.
Im Bereich Freihandel waren
die geplanten EU-Zölle auf Re-Exporten sowie die ebenfalls geplante
Voranmeldungspflicht aus Sicherheitsgründen (24-h-Regel) Themen der Aussprache.
In Bezug auf beide Massnahmen besteht der Bundesrat auf Lösungen mit der EU auf
der Grundlage des Freihandelsabkommens zwischen Schweiz und EU von
1972.
Weiter hat der Bundesrat
den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Kohäsion zur Kenntnis
genommen. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen seine Entscheidung in Bezug auf die EU-Anfrage um
einen schweizerischen Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der
erweiterten EU treffen.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
1. April 2004
Für weitere Auskünfte:
Achille Casanova,
Bundesratssprecher, 031 322 37 03
Adrian Sollberger,
Informationsschef Integrationsbüro, 031 322 26
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