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Medienmitteilung

Bundesrat nimmt europapolitische Auslegeordnung vor

Bundesratsklausur vom 31. März 2004

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine europapolitische Auslegeordnung vorgenommen und über das weitere Vorgehen entschieden. In den Bilateralen II wird am Verhandlungsparallelismus festgehalten. In informellen Sondierungsgesprächen soll das Terrain für ein hohes politisches Treffen mit der EU bereitet werden. Weitere Themen waren die Ausdehnung des Freizügigkeitabkommens sowie die Frage eines Kohäsionsbeitrags.

In Bezug auf die Bilateralen II hat der Bundesrat seinen festen Willen bekräftigt, die  Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der Bundesrat bestätigte zudem den bisherigen Paketansatz (Parallelismus); d.h. ein Abschluss ist erst akzeptabel, wenn alle Verhandlungsbereiche gemeinsam abgeschlossen werden können, wobei das Bankgeheimnis gewahrt und langfristig abgesichert werden muss. Das Dossier Schengen/Dublin soll als Gesamtes abgeschlossen werden.

Im Hinblick auf den anstehenden Abschluss der Bilateralen II wurden die Leitplanken der sich abzeichnenden Lösungsoptionen besprochen. Die Verhandlungsführung wurde beauftragt, im Rahmen informeller Sondierungsgespräche einen Verhandlungsabschluss vorzubereiten. Führen die informellen Gespräche zu positiven Lösungsansätzen, sollen diese an einem Treffen auf höchster politischer Ebene diskutiert werden.

In den letzten noch offenen Punkten geht es um die Rechtshilfe bei Fiskaldelikten. Die Schweiz fordert im Schengen-Dossier eine nachhaltige Sicherung der doppelten Strafbarkeit und des Bankgeheimnisses. Umgekehrt fordert die EU im Rahmen des Betrugsdossiers im indirekten Steuerbereich (Zölle, Mehrwertsteuer, besondere Verbrauchssteuer auf Tabak und Alkohol) eine weiter gehende Zusammenarbeit.

Gegenstand der Bundesratsklausur war zudem das weitere Vorgehen in den Verhandlungen über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit. Einigkeit mit der EU besteht darüber, dass die Schweiz gegenüber den zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten ein separates Übergangsregime von bis zu sieben Jahren einführen wird. Dadurch können die Arbeitsmärkte kontrolliert und schrittweise geöffnet werden. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Übergangsregelung (Fristenlauf, Selbstständigerwerbende und Dienstleistungsanbieter) bestehen noch verschiedene Differenzen, die in nützlicher Frist bereinigt werden sollen.

Im Bereich Freihandel waren die geplanten EU-Zölle auf Re-Exporten sowie die ebenfalls geplante Voranmeldungspflicht aus Sicherheitsgründen (24-h-Regel) Themen der Aussprache. In Bezug auf beide Massnahmen besteht der Bundesrat auf Lösungen mit der EU auf der Grundlage des Freihandelsabkommens zwischen Schweiz und EU von 1972.

Weiter hat der Bundesrat den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Kohäsion zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat nach Abschluss der bilateralen Verhandlungen seine Entscheidung in Bezug auf die EU-Anfrage um einen schweizerischen Beitrag an die soziale und wirtschaftliche Kohäsion der erweiterten EU treffen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

1. April 2004

Für weitere Auskünfte:

Achille Casanova, Bundesratssprecher, 031 322 37 03

Adrian Sollberger, Informationsschef Integrationsbüro, 031 322 26 40