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Pressemitteilung

Parallele Untersuchungen von GPDel und Verwaltung: Vorrang für GPDel

Wenn in ein und derselben Angelegenheit parallel Untersuchungen der Geschäftsdelegation (GPDel) der Eidgenössischen Räte und der Bundesverwaltung laufen, sollen inskünftig die Ermittlungen der GPDel den Vorrang haben. Der Bundesrat erklärt sich in seiner Stellungnahme zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates mit einer entsprechenden Änderung des Parlamentsgesetzes grundsätzlich einverstanden.

Die GPDel fühlte sich insbesondere bei der Untersuchung des Verhältnisses des Schweizerischen Nachrichtendienstes zu Südafrika durch die Parallelität von drei Untersuchungen in ihren Abklärungen beeinträchtigt. Neben der GPDel liefen parallel eine Administrativuntersuchung des VBS und ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft. Ähnliche Probleme waren bereits bei früheren Untersuchungen der GPDel aufgetreten.

Um in Zukunft Doppelspurigkeiten, im schlimmsten Fall sogar die Behinderung einer Untersuchung der GPDel zu vermeiden, soll im Parlamentsgesetz ein neuer Artikel verankert werden. Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen der GPDel, wonach parallel laufende personalrechtliche Untersuchungen oder Administrativuntersuchungen des Bundes, die Gegenstand einer Untersuchungen der GPDel sind, nur mit Ermächtigung der GPDel eingeleitet werden dürfen oder zu unterbrechen sind, bis die Ermächtigung für die Weiterführung erteilt wird. Der Bundesrat ist aber der Ansicht, dass beim Vorliegen triftiger Gründe die Ermächtigung zur Einleitung oder Weiterführung von parallel laufenden personalrechtlichen oder Administrativuntersuchungen in der Regel zu erteilen ist.

Der Bundesrat legt in seiner Stellungnahme zudem dar, wie er die Empfehlung im Bereich der Administrativuntersuchung umsetzen wird. Die Bestimmung über die Administrativuntersuchung, welche sich heute in der Bundespersonalverordnung findet, wird aus dieser Verordnung herausgelöst, umfassender ausgestaltet  und in die Regierungs- und Verwaltungsverordnung verschoben.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 31. März 2004

Für Rückfragen: Sigrid Steiner, Stv. Leiterin Rechtsdienst Bundeskanzlei

Tel. 031 / 322 37 31