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Zoll-Zusammenarbeit an der Grenze zu Italien


MEDIENMITTEILUNG

Zoll-Zusammenarbeit an der Grenze zu Italien

31. Mär 2004 (EFD) Die Zollformalitäten im grenzüberschreitenden
Handelswarenverkehr zwischen der Schweiz und Italien sollen weiter
vereinfacht werden. Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Vereinbarung
genehmigt. Ziel ist es, die Zollabfertigung und den Verkehr beim
Grenzübergang Stabio-Gaggiolo zu beschleunigen.

Bei der vom Bundesrat genehmigten Vereinbarung handelt es sich um einen
Standardvertrag der Schweiz mit ihren Nachbarstaaten. Ziel ist es, die
Zusammenarbeit in Form von "nebeneinander liegenden
Grenzabfertigungsstellen" zu fördern. Einerseits soll die Abfertigung an der
Grenze erleichtert werden, indem die Fahrzeuge bei formellen Kontrollen nur
noch einmal anhalten müssen. Anderseits haben die in- und ausländischen
Zollorgane mehr Platz, da sie über eine gemeinsame Zone verfügen.
Gleichzeitig soll der Verkehr beschleunigt werden.

Die Schweiz hat mit Italien bereits eine Reihe solcher Verträge für andere
Grenzübergänge abgeschlossen. Die Vereinbarung entspricht dem 1990 mit der
EU abgeschlossenen Abkommen über die Erleichterung der Kontrollen und
Formalitäten im Güterverkehr.

Auskunft für Medienschaffende:

Daniel Etter, Rechtsdienst; Oberzolldirektion, Tel. 031 322 68 15

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