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Spielbankenverordnung wird revidiert


Bern, 30.03.2004. Mit der Revision der Spielbankenverordnung wird der
Progressionssatz für alle Spielbanken harmonisiert. Restriktionen im
Spielangebot, denen Casinos mit einer Konzession B im Vergleich zu den Grand
Casinos (Konzession A) unterliegen, werden vermindert. Das EJPD schickt den
Revisionsentwurf in die Vernehmlassung.

Die geltende Spielbankengesetzgebung ist auf den 1. April 2000 in Kraft
getreten. Im Jahre 2002 haben die meisten neurechtlichen Spielbanken ihren
Betrieb aufgenommen. Die Gesetzgebung hat sich weitgehend bewährt. Die
Revision der Spielbankenverordnung trägt den Erfahrungen Rechnung, die in
der Zwischenzeit gewonnen werden konnten.

Die Spielbanken werden abhängig vom erwirtschafteten Bruttospielertrag
progressiv besteuert. Bisher steigt die Progression für die B-Casinos
steiler an als für die A-Casinos. Neu soll der Progressionssatz
vereinheitlicht werden: Für jede oberhalb des Schwellenwertes
erwirtschaftete weitere Million steigt der Abgabesatz für alle Casinos um
0,5 Prozent. Die unterschiedlichen Schwellenwerte - 10 Millionen Franken für
B-Casinos bzw. 20 Millionen Franken für A-Casinos - werden jedoch
beibehalten.

B-Casinos sollen in Zukunft ihr Spielangebot aus den gleichen
Tischspielarten zusammenstellen dürfen wie die Grand Casinos; die Zahl der
Tischspiele bleibt aber beschränkt. Die für B-Casinos geltenden
Höchsteinsätze und -gewinne werden erhöht.

Das EJPD schickt die Revisionsvorlage in die Vernehmlassung. Die Frist
hierfür endet am 25. Juni 2004.

Weitere Auskünfte:

Jean-Marie Jordan, Direktor ESBK, Tel. 031 323 12 05

Der Entwurf der Revision der Verordnung vom 23. Februar 2000 über
Glückspiele und Spielbanken (Spielbankenverordnung), die Vergleichstabelle
sowie den Erläuterungsbericht können auf folgender Internet Adresse
abgerufen werden: www.esbk.admin.ch