Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko-Jahrespressekonferenz: Inkrafttreten des revidierten

Weko-Jahrespressekonferenz: Inkrafttreten des revidierten
Kartellgesetzes, Vertikalabreden und Marktmachtmissbrauch

Zentrales Thema der Jahrespressekonferenz der Wettbewerbskommission
(Weko) war das bevorstehende Inkrafttreten des revidierten
Kartellgesetzes auf den 1. April 2004. Die Weko geht von einer starken
präventiven Wirkung der neuen Bestimmungen aus. Sie blickte zudem mit
einem Zwischenbericht zu den Vertikalabreden und einigen Fällen des
Missbrauchs von Markmacht auf Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten des
vergangenen Jahres zurück.

Die Weko hat am 30. März 2004 ihre jährliche Pressekonferenz
durchgeführt. Hauptthema war das kurz bevorstehende Inkrafttreten des
revidierten Kartellgesetzes. Ab dem 1. April 2004 wird die Weko gegen
unzulässige harte horizontale und vertikale Kartelle sowie gegen
Missbräuche von marktbeherrschenden Unternehmen direkte Sanktionen
aussprechen können. Bei bestehenden Wettbewerbsbeschränkungen sieht die
Übergangsfrist vor, dass die betreffenden Unternehmen die
Wettbewerbsbeschränkung innert eines Jahres bei der Weko melden oder
auflösen können.

Weiter hat die Weko einen ersten Zwischenbericht zum Thema
Vertikalabreden und Behinderung von Parallelimporten vorgestellt. In
den meisten der untersuchten Fälle wurden keine unzulässigen
Vertikalabreden festgestellt; in sechs Fällen kam es zu Anpassungen des
Verhaltens der Unternehmen. Die Weko geht von einer starken präventiven
Wirkung ihrer diesbezüglichen Bekanntmachung aus. Diese Wirkung wird
sich mit dem Inkrafttreten des revidierten KG verstärken, weil
Preisbindungen und Gebietsabschottungen neu mit direkten Sanktionen
belegt werden können.

Im vergangenen Jahr lag ein Schwerpunkte der Tätigkeit der Weko in der
Bekämpfung von Marktmachtmissbräuchen. Die Weko hat unter anderem gegen
TicketCorner (exklusiver Ticketverkauf) und Swisscom (Diskriminierung
von Konkurrenten ADSL) verfügt. Das Bundesgericht hat zudem einen
wichtigen Entscheid der Weko gegen die Freiburger Elektrizitätswerke
bestätigt. Die Weigerung der Durchleitung von Strom ist demnach
grundsätzlich ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Walter Stoffel
 079 436 81 49

 Patrik Ducrey
 079 345 01 44
 patrik.ducrey@weko.admin.ch