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AOC-Eintrag für Berner Alpkäse und Berner Hobelkäse

AOC-Eintrag für Berner Alpkäse und Berner Hobelkäse

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat heute die Bezeichnungen
„Berner Alpkäse“ und „Berner Hobelkäse“ in das Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) eingetragen. Zwischen den
Gesuchstellern und den Einsprechern ist eine Einigung zustande
gekommen. Die Einsprachen gegen die Registrierung konnten somit
einvernehmlich erledigt werden.

Gegen die im März 2001 öffentlich aufgelegten Eintragungsgesuche von
„Berner Alpkäse“ und „Hobelkäse“ sind verschiedene Einsprachen
eingegangen. Sie betrafen hauptsächlich die Verwendung der Bezeichnung
Hobelkäse in Alleinstellung sowie verschiedene technische Aspekte wie
das Verbot der Verwendung von Tunnelpressen. Für alle Punkte konnten
Lösungen gefunden werden: Die Bezeichnung Hobelkäse kann nur für einen
Berg- bzw. Alpkäse mit einer Mindestreifedauer und im Zusammenhang mit
einem anderen Begriff verwendet werden. Das bedeutet, dass die
Bezeichnung „Berner Hobelkäse“ eingetragen wird.

Schon seit dem 15. Jahrhundert wird auf den Alpen des Berner Oberlandes
Käse hergestellt. Dieser wird traditionellerweise zum Teil als Alpkäse
oder als jahrelang gelagerter und gereifter Hobelkäse konsumiert. Der
Berner Alpkäse wird ausschliesslich während der Sömmerungszeit auf den
Alpen des gesamten Berner Oberlandes aus der dort gewonnenen rohen
Kuhmilch hergestellt. Durch die Verarbeitung der Milch im offenen
Kupferkessi über dem Holzfeuer erhält der Käse eine geräucherte Note.
Der Berner Hobelkäse wird auch heute noch in den traditionellen Järben
hergestellt.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt
werden, die sich an das entsprechend detaillierte Pflichtenheft halten.
Unabhängige und vom Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung
zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des
Pflichtenhefts.

Im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen sind bis heute
fünfzehn Produkte eingetragen: Ausführliche Informationen über diese
geschützten Erzeugnisse finden sich auf dem Internet unter
www.blw.admin.ch/aoc/d.

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Katja Hinterberger,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,
 Tel. 031 322 25 36

 Isabelle Pasche,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales
 Tel. 031 322 25 39