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Veröffentlichung des Jahresberichts 2003 der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei


MEDIENMITTEILUNG

Veröffentlichung des Jahresberichts 2003 der Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei

26. Mär 2004 (EFV) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
hat heute ihren Jahresbericht herausgegeben und Rechenschaft über ihre
Tätigkeit während des vergangenen Jahres abgelegt.

Der Bericht vermittelt einen Überblick über die während des Jahres 2003
gefällten Grundsatzentscheide, über die neue Verordnung der Kontrollstelle
über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre, über
Teilaspekte aus der Tätigkeit der Kontrollstelle sowie über die
Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden und Gremien. Den
Abschluss der Berichterstattung bilden statistische Daten der Kontrollstelle
und der SRO.

Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes ist den im Jahr 2003 geklärten
Unterstellungs- und Auslegungsfragen gewidmet. Das Geldwäschereigesetz ist
ein Rahmengesetz, welches lediglich Grundprinzipien aufstellt, die
anschliessend genauer definiert werden müssen. Dies führte seit Beginn der
Tätigkeit der Kontrollstelle zu vielen offenen Fragen und öffentlich
ausgetragenen Kontroversen betreffend den Nichtbankensektor. Die im Jahr
2003 gefällten Entscheide legen den Grundstein für eine umfassende
Definition des Unterstellungsbereichs und der Marktaufsichtstätigkeit der
Kontrollstelle. Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, hob dazu
hervor, "man könne davon ausgehen, diese umfassende Praxis werde von den
Betroffenen gut akzeptiert, denn bislang wurde lediglich ein einziger
Unterstellungsentscheid vor den Rekursinstanzen angefochten".

Das Geldwäschereigesetz ermächtigt die Kontrollstelle in ihrem
Zuständigkeitsbereich die zum Vollzug des Gesetzes notwendigen Bestimmungen
zu erlassen. Für die der Kontrollstelle direkt unterstellten
Finanzintermediäre sind die im Geldwäschereigesetz stipulierten
Sorgfaltspflichten in der Verordnung der Kontrollstelle über die Pflichten
der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre definiert. Diese Verordnung
wurde im Jahr 2003 total revidiert. Mit der am 01. Januar 2004 in Kraft
getretenen neuen Verordnung, welche für die betroffenen Finanzintermediäre
einige Änderungen bezüglich der einzuhaltenden Sorgfaltspflichten mit sich
bringt, ist ein risikoorientiertes Instrument geschaffen worden, welches
"auf die Situation der unterschiedlichen Finanzintermediäre angepasst und
mit der Regulierung im Bankenbereich vergleichbar ist", wie Philippe Fleury,
der für die Revision der Verordnung verantwortliche Sektionsleiter,
erklärte.

Auskunft für Medienschaffende:
Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle,
Tel. 031 322 68 50

Weiterführende Informationen zur Kontrollstelle für die Bekämpfung der
Geldwäscherei finden Sie auf der Website: http://www.gwg.admin.ch.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efv.admin.ch