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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Organisation des Datenschutzes innerhalb der Bundesverwaltung; Stellungnahme des Bundesrates

Mit der rasanten Entwicklung der Technologien wird die Aufgabe des Datenschutzes immer komplexer und wichtiger. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDSB) nimmt daher eine Neuausrichtung seiner Aufgaben vor, indem er die Aufsichtstätigkeit ausbaut und die beratende Tätigkeit vermehrt den Fachleuten der Departemente überlässt. Dies geht aus der Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hervor.

Der Bundesrat misst dem Datenschutz in der Bundesverwaltung grosse Bedeutung zu und will ihm weiterhin einen zentralen Platz einräumen. Er hat aber auch Verständnis, wenn der EDSB angesichts finanzieller und ökonomischer Aspekte seine Tätigkeit neu ausrichtet, indem er seine Aufsichtstätigkeiten systematisch ausbaut und die beratende Tätigkeit einschränkt. Für den Bundesrat ist jedoch unbestritten, dass die gesetzlich dem EDSB zugewiesenen Aufgaben im bisherigen Umfang zu erfüllen sind.

Als Folge der Neuausrichtung des EDSB müssen die Departemente und Ämter Datenschutzaufgaben vermehrt selber wahrnehmen. Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass die Wahrnehmung des Datenschutzes durch die Beraterinnen und Berater in der Bundeskanzlei, den Departementen und den Bundesämtern im Rahmen der bestehenden Ressourcen zu erfolgen hat. Der zunehmenden Bedeutung der Datenschutzberatungsstellen ist jedoch verstärkt Rechnung zu tragen, was die Prüfung eines Ressourcentransfers innerhalb der genannten Einheiten erfordert.

Der Bundesrat steht dem Anliegen der GPK-N, die direkte hierarchische Unterstellung der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters der Departemente und Ämter unter die Leitung des Departementes bzw. die Leitung der Verwaltungseinheit zu gewährleisten, offen gegenüber, da die mit der Neuausrichtung des EDSB verbundene Stärkung der Bedeutung der departementalen Datenschutzberatungsstelleneine gesicherte Unabhängigkeit bei der Aufgabenerfüllung verlangt. Weiter beauftragt er auf Empfehlung der GPK-N die Bundeskanzlei und die Departemente, den Aufwand für Datenschutzaufgaben in Prozentzahlen zu beziffern und ins Pflichtenheft der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters aufzunehmen. Auch teilt der Bundesrat die Ansicht der GPK-N, dass das Ausbildungsangebot für die Datenschutzberaterinnen und -berater der Bundeskanzlei und der Departemente zu verbessern und die inter- und innerdepartementalen Koordinationsinstrumente zu stärken seien.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

24. März 2004

Für Rückfragen:

Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion Recht

Tel. 031 / 322 41 51 E-Mail: Thomas.Saegesser@bk.admin.ch

Patrick Mägli, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion Recht

Tel. 031 / 323 13 49 E-Mail: patrick.maegli@bk.admin.ch