Organisation des Datenschutzes innerhalb der Bundesverwaltung; Stellungnahme des Bundesrates
Mit der rasanten Entwicklung der Technologien wird die
Aufgabe des Datenschutzes immer komplexer und wichtiger. Der Eidgenössische
Datenschutzbeauftragte (EDSB) nimmt daher eine Neuausrichtung seiner Aufgaben
vor, indem er die Aufsichtstätigkeit ausbaut und die beratende Tätigkeit
vermehrt den Fachleuten der Departemente überlässt. Dies geht aus der
Stellungnahme des Bundesrates zu einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission
des Nationalrates (GPK-N) hervor.
Der Bundesrat misst dem Datenschutz in der Bundesverwaltung grosse
Bedeutung zu und will ihm weiterhin einen zentralen Platz einräumen. Er hat aber
auch Verständnis, wenn der EDSB angesichts finanzieller und ökonomischer Aspekte
seine Tätigkeit neu ausrichtet, indem er seine Aufsichtstätigkeiten systematisch
ausbaut und die beratende Tätigkeit einschränkt. Für den Bundesrat ist jedoch
unbestritten, dass die gesetzlich dem EDSB zugewiesenen Aufgaben im bisherigen
Umfang zu erfüllen sind.
Als Folge
der Neuausrichtung des EDSB müssen die Departemente und Ämter
Datenschutzaufgaben vermehrt selber wahrnehmen. Der Bundesrat vertritt die
Haltung, dass die Wahrnehmung des Datenschutzes durch die Beraterinnen und
Berater in der Bundeskanzlei, den Departementen und den Bundesämtern im Rahmen
der bestehenden Ressourcen zu erfolgen hat. Der zunehmenden Bedeutung der
Datenschutzberatungsstellen ist jedoch verstärkt Rechnung zu tragen, was die
Prüfung eines Ressourcentransfers innerhalb der genannten Einheiten erfordert.
Der
Bundesrat steht dem Anliegen der GPK-N, die direkte hierarchische Unterstellung
der Datenschutzberaterin oder des Datenschutzberaters der Departemente und Ämter
unter die Leitung des Departementes bzw. die Leitung der Verwaltungseinheit zu
gewährleisten, offen gegenüber, da die mit der Neuausrichtung des EDSB
verbundene Stärkung der Bedeutung der departementalen
Datenschutzberatungsstelleneine gesicherte Unabhängigkeit bei der
Aufgabenerfüllung verlangt. Weiter beauftragt er auf Empfehlung der GPK-N die
Bundeskanzlei und die Departemente, den Aufwand für Datenschutzaufgaben in
Prozentzahlen zu beziffern und ins Pflichtenheft der Datenschutzberaterin oder
des Datenschutzberaters aufzunehmen. Auch teilt der Bundesrat die Ansicht der
GPK-N, dass das Ausbildungsangebot für die Datenschutzberaterinnen und -berater
der Bundeskanzlei und der Departemente zu verbessern und die inter- und
innerdepartementalen Koordinationsinstrumente zu stärken seien.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
24. März 2004
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Thomas Sägesser, Schweizerische Bundeskanzlei, Leiter Sektion Recht
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Patrick Mägli, Schweizerische Bundeskanzlei, Sektion
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