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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Beschlüsse in Übereinstimmung mit den Kantonen

 

 

Bern, 24.03.2004. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die vier Anträge gutgeheissen, welche der Schlussbericht USIS IV (Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz) zur Klärung der sicherheitspolizeilichen Aufgaben des Bundes enthält. Auf Antrag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) fasste er dabei Beschlüsse, die in vollständiger Übereinstimmung stehen mit den Beschlüssen, welche die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) am 20. Februar 2004 gefällt hatte.

 

Beim Botschaftsschutz werden nach dem Willen des Bundesrates

die stationären Aufgaben subsidiär und dauernd der Armee übertragen, während die Polizei für die mobilen Kontrollen und die Intervention zuständig bleibt.

Zur Erfüllung der Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr (Tiger/Fox) spricht sich der Bundesrat für den Abschluss von bindenden Leistungsvereinbarungen mit jenen Polizeikorps aus, die weiterhin bereit sind, Tiger- und Fox-Aufgaben zu erfüllen. Die Kräfte des Grenzwachtkorps übernehmen dort Fox-Aufgaben, wo ihre Kenntnisse in Dokumentenprüfung von besonderem Nutzen sind, während die Armee weiterhin mit professionellen Kräften subsidiär eingesetzt wird.

Bei Personenschutzaufgaben will der Bundesrat die Polizeikorps durch subsidiäre Einsätze von Angehörigen des Militärpolizei-Schutz-detachements unterstützen. Voraussetzung ist, dass diese Kräfte an das jeweilige Polizeikorps, dem die Führung obliegt, abkommandiert und diesem unterstellt wird.

 

In einem vierten Punkt hat der Bundesrat von den USIS-Ausführungen zum Konferenzschutz Kenntnis genommen, wonach das Sicherheitssystem der Schweiz in der Lage sein wird, jährlich das Eineinhalbfache des Aufwandes zu bewältigen, der für das WEF 2003 nötig war.

 

Bezüglich des Sicherheitssystems der Schweiz im Falle eines Beitritts zu Schengen/Dublin, auf das sich die Kantone noch nicht einigen konnten, ist der Bundesrat schliesslich für eine Vertiefung der Planungsvarianten. Die Planungsvariante Kantone sieht vor, dass die Polizeikorps die polizeilichen Massnahmen sowie die nationalen Ersatzmassnahmen im Landesinnern erfüllen. Sie wären überdies auch für die temporäre Wiedereinführung der Grenzkontrollen zuständig.

Die Planungsvariante Kombi sieht vor, dass das Grenzwachtkorps wie bereits heute die gesamten Zollaufgaben an der Grenze durchführt. Gleichzeitig würde das Grenzwachtkorps die Synergien, als Zuführungs- und Feststellungsorgan, nutzen, und die ihm per Leistungsvereinbarung von den Kantonen übertragenen nationalen Ersatzmassnahmen wahrnehmen. Die kantonalen Polizeikorps wären für die nationalen Ersatzmassnahmen zuständig, die in ihrer Kompetenz liegen.

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung im Übrigen von der Liste der noch offenen Aufträge im Zusammenhang mit USIS und von den federführenden Zuständigkeiten bei der Erledigung der Pendenzen Kenntnis genommen. Offen ist beispielsweise die Frage der Schaffung eines zentralen, hoheitlichen und polizeilichen Organs zur Gewährleistung der Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Schliesslich wurde das EJPD beauftragt, die Projektorganisation USIS nach Erledigung der verbleibenden Aufträge aufzulösen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031 324 13 91 

 

Der Bericht USIS IV kann auf der Projekt-Website heruntergeladen werden: www.usis.ch