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Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Vernehmlassungsvorlage


Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 24. März 2004

Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet
Vernehmlassungsvorlage

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsvorlage zum ersten Paket seiner
Revisionsvorschläge in der Krankenversicherung verabschiedet. Die
inhaltlichen und zeitlichen Ziele seiner KVG-Reformen hatte der Bundesrat
bereits am 25. Februar 2004 festgelegt. Das erste Paket enthält Massnahmen
in den Bereichen Risikoausgleich, Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung,
Vertragsfreiheit, Prämienverbilligung und Kostenbeteiligung. Die
Vernehmlassung findet in der Woche vom 19.4.2004 konferenziell statt.

Einige Elemente des ersten Paketes zur KVG-Revision möchte der Bundesrat im
Jahr 2005 in Kraft setzen, da in diversen Reformbereichen im nächsten Jahr
geltende Regelungen auslaufen. Dies betrifft insbesondere die
Spitalfinanzierung (dringliches Bundesgesetz befristet bis Ende 2004), die
Vertragsfreiheit (Zulassungsstopp läuft am 3. Juli 2005 aus) sowie den
Risikoausgleich (befristet bis Ende 2005). Damit die eidgenössischen Räte
die Vorlagen bereits in der Herbstsession beraten können, wird der Bundesrat
ein beschleunigtes Verfahren beantragen.

Diese Vorschläge wurden anlässlich der 2. KVG Revision mehrheitlich bereits
im Parlament beraten. Zahlreiche Verbände und Organisationen haben zudem
ihre Positionen Anfang Jahr mit dem Vorsteher des EDI, Bundesrat Pascal
Couchepin, besprechen können, als dieser mit den wichtigsten Partnern des
Gesundheitswesens Hearings zum weiteren Vorgehen im
Krankenversicherungsdossier geführt hat. In der Woche vom 19. April 2004
wird eine konferenzielle Vernehmlassung in mehreren Blöcken durchgeführt.
Bis zum 27. April 2004 können zudem ergänzende schriftliche
Vernehmlassungsberichte eingereicht werden. Die VernehmlassungsadressatInnen
werden Ende der laufenden und anfangs der nächsten Woche die Einladung
zusammen mit den Vernehmlassungsunterlagen erhalten.

Das erste Revisionspaket enthält vier voneinander unabhängige Botschaften:

·         Botschaft 1A: Gesamtstrategie, Risikoausgleich, Pflegetarife,
Spital­finan­zie­rung, Versichertenkarte, Rechnungslegung der Versicherer

In den Ausführungen zur Gesamtstrategie bekräftigt der Bundesrat sein Ziel,
das System des KVG zu optimieren und kostendämpfende Elemente zu stärken.
Nach dem Scheitern der KVG-Revision in der Dezembersession zieht der
Bundesrat den Schluss, dass die nötigen Reformschritte wohl im Rahmen einer
Gesamtstrategie eingebettet und koordiniert, aber nicht in einer
Gesamtvorlage vorzunehmen sind.

Weiter wird vorgeschlagen:

-          den Risikoausgleich unverändert um fünf Jahre zu verlängern;

-          die Pflegetarife nach einer Anpassung der beiden oberen
Pflegebedarfsstufen bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der
Pflegefinanzierung, spätestens bis Ende 2006, einzufrieren;

-          das dringliche Bundesgesetz vom Juni 2002 über die kantonalen
Spitalbeiträge bis zur Einführung einer Neuregelung der Spitalfinanzierung
(im 2. Revisionspaket vorgesehen) zu verlängern;

-          die rechtliche Grundlage für die Einführung einer
Versichertenkarte zu schaffen;

-          die Gesetzesbestimmungen für die Rechnungslegung der
Krankenversicherer zu erweitern.

·         Botschaft 1B: Vertragsfreiheit

Als Ablösung des Zulassungsstopps sieht der Bundesrat vor, im ambulanten
Bereich die Vertragsfreiheit einzuführen. Leistungserbringer und Versicherer
sollen in der Wahl ihrer Vertragspartner grundsätzlich frei sein. Zur
Sicherstellung der Versorgung ist geplant, dass die Kantone innerhalb einer
vom Bund definierten Bandbreite den Krankenversicherern die Mindestzahl von
Leistungserbringern vorschreiben, welche für eine ausreichende Versorgung
der Bevölkerung unter Vertrag zu nehmen sind.

·         Botschaft 1C: Prämienverbilligung

Weil das heutige System der Kopfprämien die Haushalte mit mehreren Personen
stark belastet, will der Bundesrat gezielter die Prämien von Familien
verbilligen und den Kantonen ein differenziertes Sozialziel vorgeben. Für
Haushalte mit und ohne Kinder sollen die Kantone je vier
Einkommenskategorien und Höchsteinkommen für den Anspruch auf
Prämienverbilligung festlegen. Je nach Kategorie müssten die Haushalte mit
Kindern 2 bis 10 Prozent ihres Einkommens für KVG-Prämien ausgeben, die
Haushalte ohne Kinder zwischen 4 und 12 Prozent. Zudem will der Bundesrat
die Bundesmittel für die Prämienverbilligung um 200 Millionen Franken im
Jahr 2005 erhöhen und danach jährlich um 3%.

·         Botschaft 1D: Kostenbeteiligung

Um die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein der Versicherten zu
stärken, will der Bundesrat den Selbstbehalt von 10 auf 20 Prozent erhöhen,
wobei die Obergrenze bei 700 Franken bleibt. Gleichzeitig schlägt er
Änderungen auf Verordnungsstufe vor. So soll die höchste wählbare Franchise
2500 Franken statt wie heute 1500 Franken betragen können. Zudem sollen die
Versicherer selber bestimmen dürfen, welche wählbaren Franchisen sie
anbieten - in 100-Franken-Schritten für Erwachsene, in 25-Franken-Schritten
für Kinder.

Ein zweites Revisionspaket, das Änderungen per 1. Januar 2006 enthält, will
der Bundesrat vor der Sommerpause in die Vernehmlassung schicken und vor der
Herbstsession dem Parlament vorlegen. Es enthält zwei Botschaften mit
Vorschlägen zur Einführung der dual-fixen Spitalfinanzierung und zur
Förderung von Managed Care.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:            031 322 95 05

Fritz Britt, Vizedirektor

Bundesamt für Gesundheit