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Gestaffelte Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm 2003


MEDIENMITTEILUNG

Gestaffelte Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm
2003

24. Mär 2004 (EFD) Unter dem Vorbehalt, dass kein Referendum mehr ergriffen
wird, hat der Bundesrat das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003
gestaffelt in Kraft gesetzt. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 erzielt der
Bund ab 2006 Einsparungen von rund 3 Milliarden Franken jährlich. Die
Referendumsfrist läuft am 31. März ab.

Das als Mantelerlass konzipierte Bundesgesetz enthält die für die Umsetzung
des Entlastungsprogramms 2003 notwendigen Gesetzesänderungen. Um bereits im
laufenden Jahr Einsparungen erzielen zu können, treten die ersten davon auf
den 1. April 2004 in Kraft. Dabei geht es namentlich um eine Systemänderung
im Asyl- und Ausländerbereich (siehe separate Medienmitteilung des Eidg.
Justiz- und Polizeidepartementes) und um den im Bundesgesetz über Massnahmen
zur Verbesserung des Bundeshaushaltes verankerten Sparauftrag an den
Bundesrat. Ebenso gelten ab 1. April eine Neuregelung der
Verfahrenskostenaufteilung im Bundesstrafprozessrecht sowie die Neuberechung
des Ausgleichskontos der Schuldenbremse. Die meisten Gesetzesänderungen
treten indes auf den 20. Dezember 2004 bzw. den 1. Januar 2005, einige erst
per 2006 in Kraft.

Auskunft für Medienschaffende:
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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