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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Nochmalige Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung

Nochmalige Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die maximale
Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung ein weiteres Mal um sechs auf
18 Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ist bis 30. Juni 2004
befristet. Die Reduktion der Karenzfrist um einen Tag bleibt in Kraft.

Mit diesem Beschluss wird dem Anliegen des Gesetzgebers Rechnung
getragen, in Zeiten angespannter konjunktureller Lage  die
Arbeitgebenden  finanziell zu entlasten und ihnen dadurch zu
ermöglichen,  Entlassungen zu vermeiden. Im Bereich der
Kurzarbeitsentschädigung führt dies zu einer finanziellen
Mehrbelastung, die aber im Bereich der Arbeitslosenentschädigung durch
die Vermeidung von Entlassungen kompensiert wird. Diese Massnahme wurde
erstmals am 1. Oktober 2002 eingeführt.und ist bis 31.März 2004
befristet.

Die beschlossene Änderung tritt am 1. April 2004 in Kraft.

Hans-Peter Egger,
 seco,
 Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung,
 Tel. 031 324 02 17