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Transport gefährlicher Güter auf dem Bodensee verboten

Medienmitteilung

Transport gefährlicher Güter auf dem Bodensee verboten

Der Transport von wassergefährdenden und gefährlichen Gütern ist auf den
Bodenseefähren ab dem 1. Mai 2004 verboten. Der Bundesrat hat die
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechend angepasst. Die beiden
anderen Bodensee-Anrainerstaaten, Deutschland und Österreich, planen das
Verbot auf denselben Termin ebenfalls umzusetzen.

Die neue Regelung führt zu einer Angleichung an europäische Standards. Sie
betrifft nur die Fährbetriebe des Bodensees und dient dem Schutz der
Passagiere, der Umwelt und der anderen Seebenutzer.

Gefährliche Güter wurden bisher mit Lastwagen auf den Fähren über den See
transportiert. Ab dem 1. Mai 2003 werden solche Transporte verboten. Der
Transport von Kleinstmengen für den privaten Gebrauch ist weiterhin möglich.

Bern, 24. März 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel: 031 322 36 43