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Sockelbeiträge: Rückerstattung an die Zusatzversicherten bald abgeschlossen


MEDIENMITTEILUNG

Sockelbeiträge: Rückerstattung an die Zusatzversicherten bald abgeschlossen

22. Mär 2004 (BPV) Die Kantone müssen den Beitrag in der obligatorischen
Grundversicherung auch an Halbprivat- und Privatpatienten entrichten. Dies
hatte das Eidgenössische Versicherungsgericht Ende 2001 entschieden. In
einer Vereinbarung mit der santésuisse verpflichteten sich darauf die
Kantone, für das Jahr 2001 einen Pauschalbetrag von 250 Mio CHF an die
Krankenversicherer zu zahlen, den diese wiederum den Versicherten
weiterzuleiten hatten. Dies ist nun weitgehend geschehen: Den Berechtigten
sind bisher 216 Millionen Franken - dies entspricht 86,5% - zugute gekommen.

Regeln für die Rückgabe

Die Rückerstattung sollte im Verhältnis zu den Prämien stehen und an jene
Personen erfolgen, die per Ende 2001 privat oder halbprivat versichert
waren. Sie erfolgte zumeist als Postüberweisung oder Verrechnung mit den
Prämienrechnungen 2004 bzw. mit den Verlusten von 2001. Anhand der
Spitaltage berechneten die Kantone den Anteil jedes
Krankenzusatzversicherers an den 250 Millionen. Bis Ende März 2003 hatte
jeder Versicherer dem BPV einen Plan vorgelegt, der die Details der
geplanten Ausschüttung enthielt. Am Schluss erhielt das BPV eine Meldung
über den Vollzug mit Angabe der effektiv ausgeschütteten Gelder.

Versicherer, die das Jahr 2001 in der Privat- und Halbprivatversicherung
ausgewiesenermassen mit Verlust abschlossen und diesen seither nicht mit
Prämienerhöhungen ausgeglichen haben, konnten den Verlust mit den
Sockelbeiträgen kompensieren. Was übrig blieb, ging als Ausschüttung an die
Versicherten.

BPV akzeptierte nicht alle Ausschüttungspläne

Die Ausschüttungspläne der Krankenversicherer waren sehr unterschiedlich.
Das BPV lehnte Pläne ab, mit den Sockelbeiträgen die Rückstellungen zu
erhöhen oder sie in die Tarifkalkulation 2004 einzubauen. Dies verzögerte
den Ausschüttungsprozess. Zudem sind gegenwärtig noch Beschwerden einiger
Versicherer gegen die Verfügungen des BPV hängig.

Sockelbeiträge ab 2002 und künftige Prämien

Die Ausschüttung der Sockelbeiträge 2001 hatte einmaligen Charakter: Ab 2002
leisten die Kantone ihren Beitrag zur Verbilligung der innerkantonalen
stationären Behandlungen von Halbprivat- und Privatpatienten direkt an die
öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitäler. Für die Versicherer
gehen dadurch die entsprechenden Leistungen etwas zurück, was sich
kostendämpfend auf die Privat- und Halbprivatprämien auswirkt. Tatsächlich
sind diese ab 2003 viel weniger stark gewachsen als in den Vorjahren; die
Beiträge der Kantone dürften zu diesem Trendbruch massgeblich beigetragen
haben.

Die Kantone beteiligten sich 2002 mit 60 Prozent, 2003 mit 80 Prozent und
2004 zu 100 Prozent an den Kosten der innerkantonalen stationären
Behandlungen in Halbprivat- und Privatabteilungen von öffentlichen und
öffentlich subventionierten Spitälern. So will es das dringliche
Bundesgesetz, das die Jahre 2002 bis 2004 regelt. Parallel dazu steigt der
Entlastungseffekt für die Krankenzusatzversicherer. Über die Statistiken
dürfte er sich mit einer Verzögerung von zwei Jahren auch in den kommenden
Prämien 2005 und 2006 niederschlagen, sofern er nicht durch einen weiteren
Kostenzuwachs im Gesundheitswesen aufgehoben wird.

Auskunft für Medienschaffende: Thomas Handschin, 031/322 79 16
Bundesamt für Privatversicherungen
Friedheimweg 14
CH-3003 Bern
http://www.bpv.admin.ch