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Auflage des AOC-Gesuchs für „Munder Safran“

Auflage des AOC-Gesuchs für „Munder Safran“

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um
Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (GUB/AOC) für
„Munder Safran“ im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Die Safranzunft
Mund hat um den Schutz dieser Bezeichnung ersucht.

Safran wird auch als rotes Gold bezeichnet. Gewonnen wird er aus den
Narben (Teile des Griffels) der Blume Crocus sativus L.. Sie wird
jeweils im Herbst geerntet. Im Wallis geht der Safrananbau bis ins
Mittelalter zurück. Heute hält nur noch die Oberwalliser Gemeinde Mund
diese Tradition am Leben. Die für die Schweiz einzigartigen Klima- und
Bodenverhältnisse in Mund begünstigen den Safrananbau und verleihen dem
„Munder Safran“ die hervorragende Qualität, die von Kennern geschätzt
wird.

Die Produktion von Munder Safran ist sehr aufwändig: Für ein Kilo
getrockneten Safran müssen über 120'000 Blüten gepflückt werden. Obwohl
der Safran heute mehr kostet als Gold, kann kein einziger Produzent in
Mund allein vom Safrananbau leben. Vorwiegend wirtschaftliche Gründe
haben den auch dazu geführt, dass der ursprünglich in ganz Europa
verbreitete Safrananbau heute nur noch in wenigen Gebieten gepflegt
wird. In Mund ist der Safran jedoch fester Bestandteil des kulturellen,
sozialen und wirtschaftlichen Lebens.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein
detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche werden
öffentlich aufgelegt. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie
die Kantone können innert drei Monaten Einsprache erheben.

Das Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben zählt
heute fünfzehn Eintragungen: Abricotine/Eau-de-vie d'abricot du Valais
(GUB), Etivaz (GUB), Rheintaler Ribel (GUB), Bündnerfleisch (GGA),
Eau-de-vie de poire du Valais (GUB), Formaggio d'alpe ticinese (GUB),
Gruyère (GUB), Tête-de-Moine bzw. Fromage de Bellelay (GUB), Saucisse
d'Ajoie (GGA), Saucisson neuchâtelois/Saucisse neuchâteloise (GGA),
Sbrinz (GUB), Vacherin Mont-d'or (GUB), Walliser Trockenfleisch (GGA),
Cardon épineux genevois (AOC) und Walliser Roggenbrot (AOC).

Informationen über diese Erzeugnisse finden sich im Internet unter
http://www.blw.admin.ch/rubriken/00101/index.html?langÞ

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Philippe Herminjard,
 Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft,
 Tel. 031 322 25 26

 Isabelle Pasche,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,
 Tel. 031 322 25 39