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Gesetzesentwurf zur Registerharmonisierung positiv aufgenommen

 Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, 12. März 2004

  Vernehmlassungsbericht

Gesetzesentwurf zur Registerharmonisierung positiv aufgenommen

Der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Einwohner- und anderer
Personenregister ist von den Kantonen, Parteien, Interessenverbänden und
Organisationen sehr positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat heute von
den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das
Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung der
Botschaft beauftragt, die den eidgenössischen Räten im Herbst 2004
überwiesen werden soll.

Der Gesetzesentwurf konkretisiert Art. 65 der Bundesverfassung, welcher die
Harmonisierung und Koordination der kantonalen und kommunalen
Einwohnerregister sowie der grossen Personenregister des Bundes für
statistische Zwecke ermöglicht. Dadurch soll insbesondere eine wesentliche
Reduktion des Erhebungsaufwandes für die Bevölkerungsstatistiken im
Allgemeinen und für die Volkszählungen nach 2010 erreicht werden.

Der Gesetzesentwurf ist im Vernehmlassungsverfahren insgesamt sehr positiv
aufgenommen worden. Unterstützung erfahren vor allem die Bestimmungen zum
elektronischen Austausch von Daten zwischen Registern, zum Beispiel im Falle
von Umzügen in andere Gemeinden. Die dadurch entstehende Verbesserung der
Datenqualität dient nicht nur den Verantwortlichen der kantonalen und
kommunalen Einwohnerkontrollen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern.
Die Vernehmlasser befürworten auch die Festlegung der obligatorisch zu
harmonisierenden Merkmale auf Gesetzesstufe sowie die einheitliche Regelung
der Meldepflicht.

Unterstützung findet bei den meisten Vernehmlassern die Einführung der neuen
Merkmale "Wohnungsidentifikator" und "Haushaltzugehörigkeit" in den
Einwohnerregistern. Einige weisen jedoch auf mögliche Schwierigkeiten bei
der Nachführung solcher Daten hin. Die Kirchen sowie die meisten Kantone,
die sich explizit zum Merkmal "Zugehörigkeit zu einer Landeskirche
 ausgesprochen haben, wünschen dessen Aufnahme in die Liste der
obligatorischen Merkmale.

Die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators wird von den
meisten Vernehmlassern befürwortet. Sie anerkennen die Notwendigkeit der
eindeutigen Identifikation von Personen in der heutigen
Informationsgesellschaft.  Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der
Vernehmlasser sollte die Verwendung eines Personenidentifikators aber nicht
nur auf die Statistik beschränkt bleiben, sondern auch die administrative
Arbeit im täglichen Vollzug von gesetzlichen Aufgaben unterstützen.

Die kantonalen Datenschutzstellen und einige Kantone sind gegen die
Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators. Sie warnen
insbesondere vor der Gefahr der widerrechtlichen Datenverknüpfung. Mehrere
Vernehmlassungsteilnehmer unterstreichen denn auch die Bedeutung der
Information der Betroffenen bei Datenmutationen, so dass diese von ihrem
Berichtigungsrecht Gebrauch machen können.

Verschiedene Einwände und Anregungen der Vernehmlasser sind bereits in die
laufende Gesetzgebungsarbeit eingeflossen. Auf Grund des
Vernehmlassungsverfahrens soll ein separates Gesetz zu den
Personenidentifikatoren erarbeitet werden, welches gleichzeitig mit dem
Harmonisierungsgesetz den Räten unterbreitet wird. Der Bundesrat wird nicht
mehr einen universellen eidgenössischen Personenidentifikator vorschlagen,
sondern sektorielle Personenidentifikatoren (SPIN) und einen zentralen
Identifikationsserver zur Vereinfachung des Datenaustausches zwischen
Registern.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Dr. Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik

Tel. 032 713 66 85