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Revidiertes Kartellgesetz auf 1. April 2004 in Kraft gesetzt

Revidiertes Kartellgesetz auf 1. April 2004 in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat heute das revidierte Kartellgesetz auf den 1. April
2004 in Kraft gesetzt und die Sanktionsverordnung dazu verabschiedet.
Die Neuerungen stellen ein wichtiges Instrument zur Stärkung einer
wachstumsorientierten Wirtschaft dar.

Die Änderung des Kartellgesetzes führt direkte Sanktionen für die
schädlichsten kartellrechtlichen Verstösse ein. Die
Wettbewerbskommission (Weko) wird neu in drei Fällen direkt Sanktionen
gegen Unternehmen aussprechen können: 1) Preis-, Mengen- oder
Gebietsabreden unter Konkurrenten; 2) Verpflichtung von Abnehmern zur
Einhaltung von fixen oder minimalen Weiterverkaufspreisen; oder
Vertriebsabreden, welche die Schweiz vom Ausland abschotten; 3)
Missbrauch von Marktmacht durch marktbeherrschende Unternehmen.

Mit der Möglichkeit direkter Sanktionen soll vor allem die präventive
Wirkung des Gesetzes erhöht werden.

Die geänderten Bestimmungen des Kartellgesetzes sehen u.a. eine
Sanktionsbefreiung vor für Unternehmen, die bestehende
Wettbewerbsbeschränkungen bis 30. März 2005 der Weko melden bzw.
auflösen, oder erst geplante Wettbewerbsbeschränkungen melden, sofern
die Wettbewerbsbehörden nicht innerhalb von 5 Monaten ein Verfahren
eröffnen.

Die neue Sanktionsverordnung enthält ausführende Bestimmungen zur
Sanktionsbemessung, zur Bonusregelung und zum Meldeverfahren.

Der Basisbetrag für direkte Sanktionen beträgt 0 bis 10% des in den
letzten 3 Jahren auf dem relevanten Markt in der Schweiz erzielten
Umsatzes. Mit der Bonusregelung kann die Weko einem Unternehmen je nach
Umfang seiner Mitwirkung bei der Aufdeckung eines Verstosses die
direkte Sanktion ganz oder teilweise erlassen.

Sowie www.evd.admin.ch, Suchpfad „Dossier“, „Kartellgesetz“

Hans Isenschmid,
 Leiter der Abteilung Recht,
 Tel. 031 322 20 19