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Bundesrat will Absinth den anderen Spirituosen

 Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 12. März 04

 Bundesrat will Absinth den anderen Spirituosen gleichstellen

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zur parlamentarischen
Initiative von Jean-Claude Cornu Stellung genommen und sich für die
Abschaffung des Absinth-Verbots ausgesprochen. Die grüne Fee soll so den
übrigen Spirituosen gleichgestellt werden. Dadurch wird sie den strengen
Herstellungsvorschriften, der Lebensmittelkontrolle und der
Alkoholbesteuerung unterstellt. Ausserdem können durch die Gleichstellung
dieselben Präventionsmassnahmen wie bei den anderen alkoholischen Getränken
getroffen werden.
 Die parlamentarische Initiative verlangt die Legalisierung des Absinths,
das heisst die Aufhebung der diesbezüglichen Passagen in den Artikeln 2, 11
und 47 des Bundesgesetzes vom 09. Oktober 1992 über Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG). 1999  wurde eine
entsprechende Bestimmung bereits aus der Bundesverfassung gestrichen.
Gestützt auf wissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Toxikologie und
Prävention unterstützt der Bundesrat das Ziel der Initiative. Die
eidgenössischen Räte werden darüber voraussichtlich in einer der kommenden
Sessionen entscheiden.
 Entscheidend für die Haltung des Bundesrates ist unter anderem die
Tatsache, dass mit der für Spirituosen geltenden Gesetzgebung von Absinth
keine grössere Gefahr ausgeht als von vergleichbaren anishaltigen Getränken
und dass für ihn dieselben Grenzwerte gelten. Zudem werden durch die
Legalisierung eine Kontrolle und eine Besteuerung nach der
Alkoholgesetzgebung ermöglicht.

Der Bundesrat ist entschlossen, im Rahmen der laufenden Alkoholprävention
alle nötigen Massnahmen zu treffen, um sicher zu stellen, dass kein neues
Trendgetränk entsteht.

 Der Bundesrat wird aus diesen Gründen den eidgenössischen Räten empfehlen,
die parlamentarische Initiative zur Legalisierung von Absinth zu
verabschieden.

 Bis zur offiziellen Gesetzesänderung gilt das heutige Verbot vollumfänglich
weiter.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bundesamt für Gesundheit, Urs Klemm, Tel 031 322 95 05