Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. April 2004 in Kraft

 

Bern, 11.03.2004. In Zukunft werden Delikte, die in häuslichen Gemeinschaften begangen werden, nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1. April 2004 in Kraft zu setzen.

 

Körperliche und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder homosexuelle Lebenspartnerinnen und -partner werden künftig nicht mehr als Bagatell- und Privatangelegenheit angesehen, sondern von Amtes wegen verfolgt. Die Änderungen im Strafgesetzbuch bewirken, dass auch die in der Ehe oder Partnerschaft begangene sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als Offizialdelikte gelten. Das gilt auch für die gegenüber Ehegatten oder hetero- und homosexuellen LebenspartnerInnen begangenen einfachen Körperverletzungen, wiederholten Tätlichkeiten und Drohungen.

 

In diesen Fällen sowie bei der bereits heute von Amtes wegen verfolgten Nötigung soll jedoch das Verfahren auf Verlangen des Opfers provisorisch eingestellt werden können. Der Ermessensentscheid, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird, liegt bei der zuständigen Behörde und nicht beim Opfer. Damit wird das Opfer vor möglichen Druckversuchen des Täters oder der Täterin geschützt. Widerruft das Opfer im Falle einer provisorischen Einstellung seine Zustimmung innerhalb von sechs Monaten, wird das Verfahren unverzüglich wieder aufgenommen. Die Einführung der Offizialmaxime mit der Möglichkeit, auf Gesuch des Opfers hin das Verfahren einzustellen, bietet den Kantonen eine wichtige Hilfestellung in ihrem Bemühen, die häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen.

 

Weitere Auskünfte:

André Riedo, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 03