Bundesrat
setzt Gesetzesänderung auf den 1. April 2004 in Kraft
Bern,
11.03.2004. In Zukunft werden Delikte, die in häuslichen Gemeinschaften begangen
werden, nicht mehr auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt. Der Bundesrat
hat beschlossen, die entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch auf den 1.
April 2004 in Kraft zu setzen.
Körperliche
und sexuelle Gewalt gegen Ehegatten und hetero- oder homosexuelle
Lebenspartnerinnen und -partner werden künftig nicht mehr als Bagatell- und
Privatangelegenheit angesehen, sondern von Amtes wegen verfolgt. Die Änderungen
im Strafgesetzbuch bewirken, dass auch die in der Ehe oder Partnerschaft
begangene sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als Offizialdelikte gelten. Das
gilt auch für die gegenüber Ehegatten oder hetero- und homosexuellen
LebenspartnerInnen begangenen einfachen Körperverletzungen, wiederholten
Tätlichkeiten und Drohungen.
In
diesen Fällen sowie bei der bereits heute von Amtes wegen verfolgten Nötigung
soll jedoch das Verfahren auf Verlangen des Opfers provisorisch eingestellt
werden können. Der Ermessensentscheid, ob das Verfahren eingestellt oder
weitergeführt wird, liegt bei der zuständigen Behörde und nicht beim Opfer.
Damit wird das Opfer vor möglichen Druckversuchen des Täters oder der Täterin
geschützt. Widerruft das Opfer im Falle einer provisorischen Einstellung seine
Zustimmung innerhalb von sechs Monaten, wird das Verfahren unverzüglich wieder
aufgenommen. Die Einführung der Offizialmaxime mit der Möglichkeit, auf Gesuch
des Opfers hin das Verfahren einzustellen, bietet den Kantonen eine wichtige
Hilfestellung in ihrem Bemühen, die häusliche Gewalt wirksam zu
bekämpfen.
Weitere
Auskünfte:
André Riedo, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 03