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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Ladenöffnungszeiten: Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der

Ladenöffnungszeiten: Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates

Die parlamentarische Initiative Hegetschweiler hat zum Ziel,
Nebenbetrieben in Bahnhöfen, welche als Zentren des öffentlichen
Verkehrs gelten, die Beschäftigung von Personal an allen Wochentagen
inklusiv den Sonntagen zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt die
von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates
vorgeschlagene Regelung der Sonntagsarbeit in den Zentren des
öffentlichen Verkehrs.

Die von der Kommission vorgeschlagene Änderung von Artikel 27 Absatz
1ter des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass in Verkaufsstellen und
Dienstleistungsbetrieben in grossen Bahnhöfen, welche auf Grund des
grossen Reiseverkehrs Zentren des öffentlichen Verkehrs sind, sowie in
Flughäfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sonntags beschäftigt
werden dürfen. Als grosse Bahnhöfe werden Zentren des öffentlichen
Verkehrs bezeichnet, die einen hohen Reiseverkehr und eine hohe
Umsteigekadenz (Intercity, Schnellzüge, RX, S-Bahnen) aufweisen. Damit
wird ausgeschlossen, dass kleine Bahnstationen zu Verkaufszentren
umgewandelt werden. Der Bundesrat unterstützt diese Vorlage, da
offensichtlich ein Bedürfnis besteht, am Sonntag in Zentren des
öffentlichen Verkehrs einkaufen zu können, obwohl anlässlich kantonaler
Abstimmungen eine generelle Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten
verschiedentlich abgelehnt wurde. In grösseren Bahnhöfen werden immer
mehr Geschäfte am Sonntag offen gehalten, und diese Möglichkeit wird
von den Konsumentinnen und Konsumenten rege genutzt. Daraus muss
gefolgert werden, dass eine generelle Liberalisierung der
Ladenöffnungszeiten zwar nicht gewünscht wird, der Sonntagseinkauf an
zentraler Lage, vorwiegend in Bahnhöfen, jedoch einem allgemeinen
Bedürfnis entspricht.

Christiane Aeschmann
Leiterin Arbeitnehmerschutz, seco
Tel. 031 322 29 45