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Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-08


MEDIENMITTEILUNG

Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-08

05. Mär 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Weisungen für den Voranschlag
2005 und den Finanzplan 2006-08 verabschiedet. Die Weisungen sind der
Startschuss für die neue Budget- und Planungsrunde. Sie weisen die
Departemente an, bei der Einreichung ihrer Ausgaben den im
Legislaturfinanzplan für das nächste Jahr vorgesehenen Betrag von 54 442
Millionen um 800 Millionen zu unterschreiten.

Die Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006 -- 08 sind
ein zentrales Instrument für die Haushaltssteuerung. Sie stecken den Rahmen
für den Voranschlag und den Finanzplan ab. Gestützt auf die Weisungen werden
die Departemente anfangs Mai ihre Eingaben einreichen, so dass ein erster
Entwurf für den Voranschlag und den Finanzplan zusammengestellt werden kann,
der dann die Grundlage für die weitere Bereinigung bildet.

Ausgangspunkt für die diesjährigen Weisungen ist der Legislaturfinanzplan
für die Jahre 2005 - 2007, den der Bundesrat am 25. Februar 2004
verabschiedet hat. Wie bereits in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 03
im letzten Sommer angekündigt, ist das Entlastungsprogramm 03 nicht
hinreichend, um die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen gemäss den
Bestimmungen der Schuldenbremse zu schliessen. Der Bundesrat hat deshalb im
Legislaturplan ein weiteres Entlastungsprogramm angekündigt. Dieses wird
allerdings nicht schon auf das nächste Jahr in Kraft treten können, weshalb
sich der Bundesrat in den Weisungen für ein zweistufiges Verfahren
entschieden und unterschiedliche Vorgaben für den Voranschlag und den
Finanzplan beschlossen hat. So hat der Bundesrat die Departemente darauf
verpflichtet, die im Legislaturfinanzplan für das nächste Jahr eingestellten
Ausgaben um weitere 800 Millionen zu kürzen. Der Legislaturfinanzplan sieht
für das nächste Jahr ein Ausgabenwachstum von 5,9 Prozent vor. Darin
eingeschlossen sind die höheren Anteile Dritter an der
Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV und an der Erhöhung der
Schwerverkehrsabgabe. Ohne diese beiden Sonderfaktoren und nach Vornahme der
erwähnten Kürzung beträgt das Wachstum der Ausgaben im nächsten Jahr 0,7
Prozent.

Für die Finanzplanjahre 2006-08 gelten vorerst die Werte des
Legislaturfinanzplanes als Obergrenze. Die erforderlichen Kürzungen werden
im Zeitpunkt der Verabschiedung des Entlastungsprogramms 04 im Herbst
umgesetzt werden. Im neuen Planjahr 2008 dürfen die Ausgaben nur um die
Teuerung angehoben werden.

Auskunft für Medienschaffende:

Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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