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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat verabschiedet Botschaft

 

 

Bern, 05.03.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons Graubünden zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Kantonsverfassung in den Volksabstimmungen vom 18. Mai und vom 14. September 2003 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.

 

Zu den Neuerungen der totalrevidierten Kantonsverfassung gehören das Bekenntnis zur Dreisprachigkeit, die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und der Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit. Bedeutsam ist ferner die Neuordnung der politischen Rechte, die den Wechsel vom obligatorischen zum fakultativen Referendum und eine Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativen vorsieht. Die Gemeinden erhalten zudem die Kompetenz, Ausländerinnen und Ausländern das Stimm- und Wahlrecht zu gewähren. Die neue Verfassung verdoppelt ferner den Betrag für das obligatorische Finanzreferendum und ermöglicht Grundsatz- und Variantenabstimmungen.

 

Weitere Auskünfte:

Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92

Christine Guy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44