Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahr 2003
Im zweiten Halbjahr 2003 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr
2003, nämlich 15‘954 gegenüber 20‘042. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 25‘990 Anfechtungen hängig, wovon 16‘800
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7‘369 Fällen (Vorsemester 7‘844), bzw.
43.86 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im Einzelnen
Mietzinserhöhungen 925 (1‘009)
Mietzinssenkungen 1‘346 (1‘338)
Anfangsmietzins 155 (117)
Kündigungsschutz 1‘949 (2‘182)
Mietzinshinterlegung 374 (461)
Nebenkosten 427 (536)
andere Gründe 2'193 (2‘201)
In 3‘156 (3‘369) Fällen, bzw. 18.79 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen 568 (583)
Mietzinserhöhungen 297 (416)
Anfangsmietzinse 81 (73)
Nebenkosten 226 (252)
andere Gründe 1‘984 (2‘045)
In 987 (1‘122) Fällen, bzw. 5.88 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
den Kündigungsschutz 679 (815)
und die Mietzinshinterlegung 308 (307)
5‘288 (6‘050) Anfechtungen, bzw. 31.48 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 4‘426 (5‘013)
durch Schiedsgericht 97 (92)
9‘190 (10‘090) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Cipriano Alvarez,
Leiter Bereich Recht,
Bundesamt für Wohnungswesen,
Tel 032 / 654 91 30