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Verpflegungskredit wird vereinheitlicht: 8.50 Franken für alle

3003 Bern, 1. März 2004

Medieninformation

Verpflegungskredit wird vereinheitlicht: 8.50 Franken für alle

In Schulen und Kursen der Armee gilt ab 8. März ein einziger
Verpflegungskredit pro Angehöriger der Armee (AdA) und Tag. Damit soll die
Administration und Zusammenstellung der Verpflegungspläne vereinfacht und
die Berechnung der zur Verfügung stehenden Kredite erleichtert werden. Bis
anhin galten für Rekrutenschulen und andere Fortbildungsdienste verschiedene
Ansätze.

Die neue Weisung des Truppenrechnungswesens in der Logistikbasis der Armee
tritt per
8. März 2004 in Kraft. 8.40 Franken war der Verpflegungskredit für einen
Rekruten bis anhin. 9.00 Franken erhielten AdA aus übrigen Schulen und
Kursen. Neu beträgt der Verpflegungskredit für jeden AdA 8.50 Franken pro
Tag.

Allgemeine Kaufbedingungen erleichtern die Aufgaben der Rechnungsführer
Bis Anfang dieses Jahres hat das Truppenrechnungswesen mit bestehenden
Lieferanten sogenannte Allgemeine Kaufbedingungen vereinbart, welche die
Pflichten und Rechte in der Kaufbeziehung Truppe/Lieferant regelt. Ein
Liefervertrag, der von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird, regelt die
Bedingungen im Detail. Damit wird zum ersten Mal ein Liefervertrag zwischen
Fourier und Lieferant nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich
abgeschlossen. Der Rechnungsführer schliesst mit ortsansässigen Lieferanten
für die gesamte Dienstleistungsdauer einen Liefervertrag zu ortsüblichen
Engros-Preisen ab.

Die Allgemeinen Kaufbedingungen wurden in Zusammenarbeit mit Dachverbänden
der Lebensmittelindustrie, unter anderem dem VSM (Verband schweizerischer
Metzermeister), SBKV (Schweizer Bäcker- und Konditorenmeisterverband) KOS
(Käseorganisation Schweiz), swisscofel (Gemüse und Früchtehandel) und dem
Bauernverband ausgearbeitet, welche die Anpassungen als Vertragspartner
unterzeichnet haben.

Wegfall der Richtpreise für Rindfleisch
Weiter wird auf die bisher jeweils mit dem Verband schweizerischer
Metzgermeister VSM vereinbarten Richtpreise für Rindfleisch verzichtet.
Neu wird auch Rindfleisch, wie alle anderen Lebensmittel, zu ortsüblichen
Engros-Preisen eingekauft. Die bis anhin geltenden Richtpreise für
Rindfleisch haben aufgrund der veränderten, an die zivilen Gepflogenheiten
angepassten Essgewohnheiten der Truppe, sowie dem stetigen Bedürfnis nach
Qualitätssteigerung, an
Bedeutung verloren. Der Konsum von anderen Fleischsorten hat sich auch in
der Armee etabliert. Die Richtpreise fanden ihren Anfang im Jahre 1992 in
Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Metzgermeisterverband. Grundlage war
die Berechnung von Rindfleisch aufgrund eines Kalkulationsschemas der Preise
auf dem Schlachtviehmarkt.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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