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Steuerbussen sollen mit dem Tod des Steuerpflichtigen hinfällig werden


MEDIENMITTEILUNG

Steuerbussen sollen mit dem Tod des Steuerpflichtigen hinfällig werden

25. Feb 2004 (EFD) Erben sollen nicht mehr für Bussen haften, die einem
verstorbenen Erblasser bereits auferlegt worden sind oder die ihm noch
auferlegt werden könnten für Steuerhinterziehungen, die erst nach seinem Tod
entdeckt werden. Dies hat der Bundesrat heute Mittwoch entschieden, indem er
einer von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-S)
vorgeschlagenen Gesetzesrevision zustimmte. Die RK-S hatte aufgrund einer
Standesinitiative des Kantons Jura einen Bericht zum Thema verfasst und
darin Vorschläge zur Umsetzung dieser Initiative gemacht.

Der Kanton Jura wollte mit seiner Standesinitiative bei der direkten
Bundessteuer jegliche Haftung der Erben für Bussen ausschliessen. Dieser
Ausschluss der Haftung sollte sowohl für die dem Erblasser zum Zeitpunkt
seines Todes bereits rechtskräftig auferlegten Bussen gelten als auch für
jene Bussen, die dieser für Steuerhinterziehungen zahlen müsste, welche erst
nach seinem Tod entdeckt werden. Die Forderung steht im Einklang mit zwei
Entscheiden des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 29. August
1997.

Die RK-S hat nun einen Bericht mit einem Gesetzesentwurf vorgelegt, der
sowohl im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als auch im
Steuerharmonisierungsgesetz die entsprechenden Strafbestimmungen aufhebt.
Laut Bundesrat ist der Revisionsvorschlag geeignet, die Standesinitiative
des Kantones Jura umzusetzen. Er hat sich daher dem Vorschlag der RK-S
angeschlossen.

Auskunft für Medienschaffende:
Peter Schneeberger, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.031 322 74 38

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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