Landschaftspärke nicht in neuer Legislaturplanung
Medienmitteilung
Landschaftspärke nicht in neuer Legislaturplanung
Der Bundesrat hat die geplante Teilrevision des Natur- und
Heimatschutzgesetzes (NHG) aus der Legislaturplanung 2004 bis 2007
gestrichen. Die NHG-Ergänzung hätte es ermöglicht, aufgrund breiter lokaler
Abstützung so genannte Landschaftspärke von nationaler Bedeutung zu
errichten und zu betreiben (Nationalpärke, Regionale Naturpärke,
Naturerlebnispärke). Der Bundesrat hat seinen Entscheid aufgrund
finanzieller Überlegungen getroffen: Angesichts der heutigen schlechten
Situation der Bundesfinanzen, verzichtet er darauf, die Vorlage ans
Parlament weiter zu leiten.
Bern, 25. Februar 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
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