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Grimsel ins Bundesinventar der Moorlandschaften

Medienmitteilung

Grimsel ins Bundesinventar der Moorlandschaften
aufgenommen

Der Bundesrat hat die Revision der Flachmoorverordnung und der
Moorlandschaftsverordnung beschlossen. Die Moorlandschaft Grimsel wird
definitiv ins Moorlandschaftsinventar aufgenommen, und der Perimeter leicht
verkleinert. Dieser Entscheid erlaubt den Kraftwerken Oberhasli (KWO), das
Verfahren für die Bewilligung der geplanten Erhöhung der Staumauer
weiterzuführen.

Als einzige Gebiete der Schweiz figurierten bisher die Moorlandschaft
Grimsel und das darin liegende Flachmoor Mederlouwenen nicht definitiv in
den entsprechenden Bundesinventaren. Sie unterstanden aber einem
vorsorglichen Schutz, der keinerlei Veränderungen erlaubte, welche den
Zustand der beiden Objekte beeinträchtigt hätten. Nun hat der Bundesrat eine
Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung beschlossen.

Damit wird die Grimsel definitiv als Moorlandschaft in das entsprechende
Inventar aufgenommen. Gleichzeitig wird aber der Perimeter verkleinert: Die
Grenze der Schutzzone verläuft dem Grimselsee entlang 27 Meter höher als
heute. Das bedeutet eine Verringerung der gesamten Moorlandschaftsfläche um
5 Prozent. Trotzdem erfüllt das Gebiet weiterhin die Kriterien einer
Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung. Das hat
auch eine Studie im Auftrag des Kantons Bern gezeigt. Nicht tangiert von der
neuen Grenze der Schutzzone ist das höher liegende Flachmoor Mederlouwenen.
Es wird als Ganzes definitiv in das Flachmoorinventar aufgenommen.

Rahmenbedingungen für allfälligen Ausbau der Wasserkraftnutzung klären

Auswirkungen hat der Entscheid vorab für die Kraftwerke Oberhasli, die mit
dem Projekt KWO plus im Grimselgebiet die Produktionsanlagen optimieren und
ausbauen wollen, um zusätzliche Winterenergie gewinnen zu können. Unter
anderem ist geplant, das Speichervolumen des Grimselsees zu erhöhen, indem
die Staumauer um 23 Meter erhöht wird.

Mit seinem Beschluss will der Bundesrat nun Rechtssicherheit für die KWO
schaffen bezüglich der Rahmenbedingungen ihrer Ausbauplanung. Mit der
Aufnahme der Grimsel in das Moorlandschaftsinventar ist die wichtigste Hürde
zur Staumauererhöhung eliminiert: Der Moorschutz gilt für das aus dem
bisherigen Perimeter ausgeschlossene Gebiet nicht mehr. Mit seinem Entscheid
beurteilt der Bundesrat allerdings nicht die Ausbaupläne der KWO an sich.
Eine allfällige Konzession und Baubewilligung bleibt dem ordentlichen
Verfahren vorbehalten.

Perimeter verschiedener Moorlandschaften und Flachmoore angepasst

Mit der Revision der Flachmoor- und der Moorlandschaftsverordnung werden
zudem verschiedene Perimeter geringfügig verändert: Dies betrifft die
Moorlandschaften Rothenthurm (SZ/ZG), Zugerberg (ZG), Unterägeri (ZG),
Maschwander Allmend (ZG), Lac de Lussy (FR), Les Grangettes (VD),
Amsoldingen (BE), Schwägalp (AI) und Fänerenspitz (AR). Im Flachmoorinventar
werden die Perimeter der Objekte Les Saviez (VD) und Wetziker Riet/Oberhöfer
Riet/Schwändi/Hiwiler Riet (ZH) korrigiert. Die Änderungen sind nötig, weil
die kantonale Detailkartierung dieser Flachmoore und Moorlandschaften von
den in den Inventaren festgelegten Perimetern leicht abweichen. Die
vorgenommenen Anpassungen erleichtern zudem die Umsetzung der Verordnungen
durch die Kantone.

Die Revision tritt am 1. Mai 2004 in Kraft.

Bern, 25. Februar 2004

      UVEK   Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, 031 322 24 96

Meinrad Küttel, Abteilung Natur BUWAL, 078 854 05 51

Beilagen:

·         Flachmoorverordnung und Moorlandschaftsverordnung:

http://www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040218/01067/i
ndex.html