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Anerkannte Bodenanalysemethode im ökologischen Leistungsnachweis

Anerkannte Bodenanalysemethode im ökologischen Leistungsnachweis

Ab Anbaujahr 2004/2005 müssen für die Erfüllung des ökologischen
Leistungs-nachweises (ÖLN) die Bodenanalysen alle 10 Jahre mit der
Ammoniumacetat-EDTA-Methode vorgenommen werden. Für die Düngungsplanung
werden für gewisse Böden zusätzlich komplementäre Methoden benötigt.

Für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) müssen Betriebe, die nicht
gemäss Direkt-zahlungsverordnung (DZV) von der
Bodenuntersuchungspflicht befreit sind, die Böden aller Parzellen nach
anerkannten Methoden der Eidg. Forschungsanstalten analysieren lassen.
Ab Ernte der Hauptkultur 2004 oder spätestens ab 1. Januar 2005 ist die
Ammoniumacetat-EDTA-Methode (AAE10) für die Bodenanalyse obligatorisch.
Die Bodenanalysen müssen mindestens alle 10 Jahre vorgenommen werden.
Analysen, die älter als 10 Jahre sind, müssen gemäss dieser Methode
erneuert werden; in den anderen Fällen muss spätestens vor Ablauf des
10-Jahresintervalls erstmals mit der AAE10-Methode beprobt werden.

Auf Anregung der Bodenlabors hat das BLW 1996 beschlossen, für den ÖLN
eine einheitliche Bodenuntersuchungsmethode festzulegen. Von den
zahlreichen im In- und Ausland verwendeten Methoden ist keine für
sämtliche in der Schweiz vorkommenden Böden und für alle
Anwendungszwecke (Düngungsplanung, Monitoring der Nährstoffversorgung
von Böden) gleichermassen geeignet. In der Schweiz wurden im Feldbau
bisher vor allem die CO2- und die Ammoniumacetat-EDTA-Methode (AAE10)
verwendet, in den Spezialkulturen die H2O- und die AAE10-Methode. Die
AAE10-Methode extrahiert im Gegensatz zu den CO2- und H2O-Methoden auch
einen Teil der schwerer löslichen Phosphorfraktion. Die
Phosphorreserven im Boden, ein wesentliches Element der
Nährstoffversorgung von Böden, werden dadurch besser erfasst. Die
Bodenfruchtbarkeit ist ein wichtiger Indikator zur Überwachung der
Nachhaltigkeit der Landwirtschaftspolitik.

Die AAE10-Methode kann zurzeit gemäss den aktuellen „Grundlagen für die
Düngung im Acker- und Futterbau“ (GRUDAF) in höchstens 70 Prozent der
Böden für die Düngungsplanung korrekt interpretiert werden. Vor allem
bei kalkhaltigen und tonreicheren Böden ist das Interpretationsschema
für diese Methode noch ungenügend. Für die Düngungsplanung und
-beratung ist bei Böden, die mit der AAE10-Methode nicht interpretiert
werden können, vorderhand zusätzlich die CO2- oder die H2O-Methode
gemäss den Empfehlungen der Düngungsrichtlinien der Forschungsanstalten
für die einzelnen Kulturengruppen einzusetzen. Auf dieser Basis kann
die optimale Bemessung der Grunddüngung auch auf den für die
AAE10-Methode problematischen Böden erfolgen sowie eine gleichmässige
Verteilung der Nährstoffe auf die verschiedenen Parzellen eines
Betriebes sichergestellt werden.

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Victor Kessler,
 Sektion Ökologische Direktzahlungen,
 Tel. 031 323 31 34