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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Massnahmenpaket des Bundesrates zur Wachstumspolitik

Massnahmenpaket des Bundesrates zur Wachstumspolitik

Der Bundesrat fasst 17 Massnahmen zur Überwindung der Wachstumsschwäche
in der Schweiz zu einem Gesamtpaket zusammen. Für die Umsetzung der
einzelnen Massnahmen bezeichnet er die Zuständigkeiten und setzt
verbindliche Termine fest.

Die 17 Massnahmen leiten sich aus verwaltungsinternen und externen
Analysen der Wachstumsschwäche der Schweizer Volkswirtschaft ab. Als
Gesamtpaket fördern sie die folgenden wachstumspolitischen Ziele:

Mehr Wettbewerb auf dem BinnenmarktWeitere Integration in die
WeltwirtschaftBegrenzung der Abgabelast und Optimierung der
StaatstätigkeitWahrung der hohen ErwerbsbeteiligungSicherung eines
wettbewerbsfähigen BildungssystemsWachstumsfördernde Ausgestaltung des
Wirtschaftsrechts
Zu den Massnahmen gehören:
Revision des Binnenmarktgesetzes zur Stärkung des freien Marktzugangs
über Kantonsgrenzen hinweg;Wettbewerbsorientierte KVG-Revision zur
Förderung ökonomischer Anreize im Gesundheitswesen;Beseitigung des
strukturellen Defizits des Bundes und Eindämmung des Wachstums der
StaatsquoteIV-Revision u.a. zur Eingliederung temporär arbeitsunfähiger
Personen;Prüfung der Rolle des Bundes in der berufsorientierten
Weiterbildung;Verbesserung der Corporate Governance (z.B. Revision des
Aktienrechts).
Bereits im Wachstumsbericht 2002 erkannte das Eidgenössische
Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die Überwindung der langanhaltenden
Wachstumsschwäche unserer Wirtschaft als die zentrale
wirtschaftspolitische Herausforderung. Auch die OECD empfiehlt in ihrem
Länderbericht 2003, „rasche und ehrgeizige Strukturreformen“
vorzunehmen. Konkrete Massnahmen waren Ende 2002 von einer
interdepartementalen Arbeitsgruppe Wachstum vorgeschlagen worden.

Der Bundesrat hat mit dem heutigen Beschluss unterstrichen, dass nur
ein wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept das langfristige Trendwachstum
erhöhen kann.  Das Wachstumspaket bezeichnet, welches Departement für
die Umsetzung der jeweiligen Massnahmen zuständig ist und setzt
verbindliche Termine fest. Die interdepartementale Arbeitsgruppe
Wachstum wird dem Bundesrat jährlich über die Umsetzung des
Massnahmenpaketes Bericht erstatten.

Beilage: Grafik „Massnahmenpaket Wachstumspolitik“ des Bundesrates

Aymo Brunetti,
 Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik im seco,
 Tel. 031 322 21 40