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UVP wirkt, soll aber noch vereinfacht werden

Medienmitteilung

UVP wirkt, soll aber noch vereinfacht werden

Dank der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei grossen Bauvorhaben wird
dem Umweltrecht bereits bei der Projektierung Rechnung getragen. Zu diesem
Schluss kommt der Bundesrat in seinem Bericht über den Vollzug der UVP und
die Bewilligungsverfahren. Er ortet aber auch Verbesserungspotenzial: So
soll beispielsweise das Verfahren beschleunigt und die Liste der
UVP-pflichtigen Anlagen überprüft werden.

Der Bundesrat solle untersuchen, wie sich die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) auf den Vollzug der Umweltschutzvorschriften und die
Bewilligungsverfahren auswirkt. Das verlangte der Nationalrat mit der
Überweisung eines Postulats der Kommission für Rechtsfragen am 17. September
2001. Zudem sollte der Bundesrat Massnahmen vorschlagen, um die UVP zu
verbessern. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) liess in
der Folge im Auftrag des Bundesrates die UVP durch unabhängige Experten
evaluieren. In seinem heute verabschiedeten Bericht über den Vollzug der UVP
und die Bewilligungsverfahren würdigt der Bundesrat die Resultate und zeigt
das weitere Vorgehen auf.

Die als politikwissenschaftliche Vollzugs- und Verfahrensanalyse angelegte
Untersuchung kommt zum Schluss, dass die UVP als Koordinationsinstrument
entscheidend dazu beiträgt, dass das Umweltrecht und speziell die
Umweltvorsorge im Rahmen von Baubewilligungsverfahren sachgerecht vollzogen
werden. Dank der UVP können zudem Umweltbeeinträchtigungen eines
Bauvorhabens bereits während der Projektierung soweit als möglich reduziert
werden. So wurden beispielsweise während des Baus der A7 bei Kreuzlingen
aufgrund der UVP die Anschlüsse redimensioniert und ökologische
Ausgleichsmassnahmen umgesetzt. Im weiteren macht die Untersuchung klar,
dass sich die Beurteilungsdauer für UVP-Geschäfte seit der Revision der
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) von 1995
massgeblich verkürzt hat.

Eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen

Die Studie macht aber auch Vorschläge, wie die heutige UVP verbessert werden
könnte. So wird der Bundesrat die bestehende Liste überarbeiten, auf der
alle UVP-pflichtigen Projekte aufgeführt sind. Es handelt sich um über 70
Anlagetypen aus den Bereichen Verkehr, Energie, Wasserbau, Entsorgung,
Militär, Sport, Tourismus und Freizeit, industrielle Betriebe sowie andere
Anlagen. Zudem prüft er verschiedene Massnahmen zur Vereinfachung und
Harmonisierung der UVP sowie der UVP-Berichterstattung. Künftig sollen
Umweltanliegen in der Raumplanung besser berücksichtigt werden, indem
beispielsweise das Umweltrecht bereits während der Grobplanung wirkt.
Gestärkt werden soll auch die Umweltbaubegleitung. Dabei stellen
Umweltfachleute während der Bauphase die Umsetzung und Konkretisierung der
in der UVP verfügten Umweltmassnahmen sicher. Der Bundesrat beauftragt das
BUWAL, unter Beizug der interessierten Bundesstellen und der kantonalen
Fachstellen, diese Vorschläge zur Optimierung der UVP zu erarbeiten.

Die Verbesserungsvorschläge aus der UVP-Evaluation und die durch den
Bundesrat veranlassten Arbeiten zur Optimierung der UVP kommen
voraussichtlich auch den Anliegen einer Parlamentarischen Initiative
(Präzisierung der UmweItverträglichkeitsprüfung und des
Verbandsbeschwerderechts im Umweltschutzgesetz und Natur- und
Heimatschutzgesetz) entgegen, die zur Zeit von der Kommission für
Rechtsfragen des Ständerats behandelt wird.

Bern, 18. Februar 2004

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Gérard Poffet, Vizedirektor BUWAL, 031 324 78 60

Christine Hofmann, Chefin Abteilung Koordination und Ressourcen, BUWAL, 031
322 93 02

Beilagen:

Bericht des Bundesrates über den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) und die Bewilligungsverfahren. (Der Kurzbericht "Evaluation UVP" inkl.
CD mit ausführlichem Gesamtbericht wird im Frühling 2004 publiziert im
Rahmen der BUWAL-Umwelt-Materialien).