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Ausgangssperre und Disziplinarbusse: Neues Disziplinarstrafrecht in der Armee

3003 Bern, 18. Februar 2004

Medieninformation

Ausgangssperre und Disziplinarbusse: Neues Disziplinarstrafrecht in der
Armee

Der Bundesrat hat am Mittwoch das neue Disziplinarstrafrecht der Schweizer
Armee verabschiedet und auf den 1. März 2004 in Kraft gesetzt. Die Revision
beinhaltet einen neuen Sanktionenkatalog, der neben den bisherigen Strafen
auch die Ausgangssperre und die Disziplinarbusse umfasst. Die
Eidgenössischen Räte hatten die
Änderung des Militärstrafgesetzes (MStG; Revision der
Disziplinarstrafordnung) am 3. Oktober 2003 gutgeheissen.

Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Anpassung des Sanktionenkataloges.
Dieser sieht heute nur den Verweis sowie den einfachen und den scharfen
Arrest vor. Damit stellt das noch geltende Recht insbesondere für
mittelschwere Disziplinarfehler keine angemessenen
Sanktionierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Diese Lücke wird mit der
Ausgangssperre von 3 bis höchstens 15 Tagen und der Disziplinarbusse von
höchstens 500 Franken für im Dienst begangene Disziplinarfehler respektive
1'000 Franken für solche, die ausserhalb des Dienstes begangen wurden,
geschlossen.

Die Maximaldauer der Arreststrafe wird von heute 20 Tagen auf 10 Tage
reduziert. Es wird nicht mehr zwischen leichtem und scharfem Arrest
unterschieden. Das neue Recht sieht - wie heute - die Möglichkeit vor, dass
der Arrest ausserhalb des Dienstes in den Formen der Halbgefangenschaft
vollzogen werden kann.

Das neue Disziplinarstrafrecht ist einheitlich auf Gesetzesstufe geregelt;
das Dienstreglement 04 wird deshalb keine Ausführungsbestimmungen mehr
enthalten.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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