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Besserer Schutz für die Bündner Greina-Hochebene

Medienmitteilung

Besserer Schutz für die Bündner Greina-Hochebene

Die Greina-Hochebene, die bereits im Bundesinventar der Landschaften und
Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) enthalten ist, wird Teil des
Jagdbanngebietes Pez Vial/Greina GR. Damit ist künftig in der
San-Bernardino-Region die Jagd auf einer Fläche untersagt, die so gross ist
wie zwei Drittel des Bündner Nationalparks. Der Bundesrat hat heute
verschiedene Änderungen der Verordnung über die eidgenössischen
Jagdbanngebiete (VEJ) gutgeheissen. Sie treten am 1. März 2004 in Kraft.

In den 70er- und 80er-Jahren hatte die Erhaltung des von einem
Staudammprojekt zur Stromerzeugung bedrohten Greina-Hochtals weite Teile der
Bevölkerung mobilisiert. 1986 wurde schliesslich auf das Projekt verzichtet,
und die Gegend fand Aufnahme im BLN.

Die nun vom Bundesrat verabschiedeten Änderungen betreffen örtliche
Perimeteranpassungen, die auf Verlangen der Kantone vorgenommen werden.

Bern, 18. Februar 2004

      UVEK         Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation

      Pressedienst

Weitere Informationen:

Hans-Jörg Blankenhorn, Eidgenössischer Jagdinspektor, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 32

Edy Holenweg, Sektion Wildtiere, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 324 78 48