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Totalrevision der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr

3003 Bern, 11. Februar 2004

Medieninformation

Totalrevision der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr

Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über den militärischen
Strassenverkehr (VMSV) gutgeheissen. Sie tritt am 1. März 2004 in Kraft. Die
Revision war notwendig, weil im zivilen Strassenverkehrsgesetz einige
Anpassungen vorgenommen wurden, welche sich auf den militärischen
Strassenverkehr auswirken.

Gleichzeitig mit der Revision der VMSV wurde auch das neue Strassenverkehrs-
und Schifffahrtsamt der Armee gebildet. Dort sind alle Vorgaben- und
Kontrolltätigkeiten für die militärischen Motorfahrzeuge und deren
Fahrzeugführer zusammengefasst. Die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden
wurde weiter intensiviert.

Der Leitgedanke der Revision der VMSV besteht darin, dass die Armee, soweit
möglich, nach zivilem Strassenverkehrsrecht fahren soll.

Neu wird die militärische Fahrberechtigung in den zivilen Führerausweis im
Kreditkartenformat eingetragen. Die Ausbildung der militärischen
Fahrzeugführer entspricht nun den zivilen Vorschriften. Jene militärischen
Fahrzeugführer, die ihre Ausbildung in der neuen Schweizer Armee
absolvieren, erhalten nach erfolgreicher Prüfung den zivilen Fahrausweis mit
den integrierten militärischen Fahrberechtigungen. Die bisher ausgebildeten
militärischen Fahrzeugführer behalten ihren roten Ausweis, der weiterhin
gültig bleibt.

Die Ausbildung der militärischen Fahrzeugführer von schweren Motorwagen über
7,5 Tonnen Gesamtgewicht wird neu im Bereich der Gefahrguttransporte nach
zivilen Vorschriften durchgeführt. Nach Abschluss dieser Ausbildung erhält
der militärische Fahrzeugführer dieser Kategorie die zivile
ADR-Bescheinigung (Accord européen relatif au transport international des
marchandises dangereuses par route). Sie berechtigt den Inhaber, solche
Transporte auch im zivilen Bereich durchzuführen. Damit ist eine wesentliche
Anpassung der Gefahrguttransporte durch die Truppe an die zivilen
Vorschriften erzielt worden.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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