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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat genehmigt die Überstellungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Barbados

 

Bern, 11.02.2004. Mit der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Barbados, bei Überstellungen Gegenrecht zu halten, schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage, damit verurteilte Personen zur Strafverbüssung in ihren Heimatstaat zurückkehren können. Anstoss für diese bilaterale Vereinbarung gab der Fall einer Schweizerin, die 1997 in Barbados wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden ist.

 

Da Barbados nicht Mitglied des Übereinkommens des Europarats über die Überstellung verurteilter Personen ist, hat sich eine bilaterale Lösung der Gegenrechtsvereinbarung aufgedrängt. Der Vorteil dieses Instrumentes liegt darin, dass es in einem vereinfachten und in der Regel raschen Verfahren abgeschlossen werden kann. Zudem schafft es eine rechtliche Basis für künftige Überstellungsfälle zwischen den beiden Ländern.

 

Die Schweiz liess Barbados im August 1998 den Entwurf einer Gegenrechtsvereinbarung zukommen. Im Januar 2004 konnte der Text nach diversen Änderungswünschen der Barbader bereinigt werden. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates wird die Vereinbarung mit einem Notenaustausch in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung tritt mit der Antwortnote der barbadischen Behörden auf die schweizerische Note in Kraft. Anschliessend kann das Bundesamt für Justiz ein Überstellungsersuchen in Barbados einreichen. Sobald diesem zugestimmt ist, kann die Überstellung der in Barbados inhaftierten Schweizerin in die Wege geleitet werden.

 

Weitere Auskünfte:

Astrid Offner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 53 67