Bundesrat genehmigt die Überstellungsvereinbarung zwischen der Schweiz und Barbados
Bern, 11.02.2004. Mit der Vereinbarung zwischen der Schweiz und Barbados, bei Überstellungen Gegenrecht zu halten, schafft der Bundesrat die rechtliche Grundlage, damit verurteilte Personen zur Strafverbüssung in ihren Heimatstaat zurückkehren können. Anstoss für diese bilaterale Vereinbarung gab der Fall einer Schweizerin, die 1997 in Barbados wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt worden ist.
Da
Barbados nicht Mitglied des Übereinkommens des Europarats über die Überstellung
verurteilter Personen ist, hat sich eine bilaterale Lösung der
Gegenrechtsvereinbarung aufgedrängt. Der Vorteil dieses Instrumentes liegt
darin, dass es in einem vereinfachten und in der Regel raschen Verfahren
abgeschlossen werden kann. Zudem schafft es eine rechtliche Basis für künftige
Überstellungsfälle zwischen den beiden Ländern.
Die
Schweiz liess Barbados im August 1998 den Entwurf einer Gegenrechtsvereinbarung
zukommen. Im Januar 2004 konnte der Text nach diversen Änderungswünschen der
Barbader bereinigt werden. Nach dem heutigen Entscheid des Bundesrates wird die
Vereinbarung mit einem Notenaustausch in Kraft gesetzt. Die Vereinbarung tritt
mit der Antwortnote der barbadischen Behörden auf die schweizerische Note in
Kraft. Anschliessend kann das Bundesamt für Justiz ein Überstellungsersuchen in
Barbados einreichen. Sobald diesem zugestimmt ist, kann die Überstellung der in
Barbados inhaftierten Schweizerin in die Wege geleitet
werden.
Weitere
Auskünfte:
Astrid Offner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 53 67