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Neues, an das Studium angepasstes Militärdienst-Modell

3003 Bern, 3. Februar 2004

Medieninformation

Humanmedizin, Zahnmedizin, und Pharmazie
Neues, an das Studium angepasstes Militärdienst-Modell

Angesichts des langen und mit Lehrveranstaltungen dicht gedrängten Studiums
für die universitären Medizinalberufe Human- und Zahnmedizin sowie Phramazie
hat das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) ab 2004 ein neues militärisches Dienstleistungsmodell in Kraft
gesetzt. Das Modell gilt auch für Studentinnen, die sich freiwillig zum
Dienst in der Armee oder zum Rotkreuzdienst melden.

Studenten der universitären Medizinalberufe, die zur Offiziersausbildung
bereit und geeignet sind, können Rekrutenschule und Anwärterschule
(insgesamt 13 Wochen) zwischen Matura und Studienbeginn leisten, sofern die
Matura vor der Jahreswoche 28 abgeschlossen ist, was in der Mehrzahl der
Kantone zutrifft. Der Studienbeginn erfolgt dann zeitgerecht in der Woche
43. Nach dem 2. Studienjahr absolviert der Student den Kaderkurs 1 Medizin
(Unteroffiziersschule) und ab dem 4. Studienjahr den Kaderkurs 2 Medizin
(Offiziersschule). Beide Kaderkurse dauern je acht Wochen; beide können auch
in je zwei Blöcken zu vier Wochen geleistet werden. In allen diesen
Ausbildungsdiensten werden bereits zahlreiche medizinische Inhalte
vermittelt, sodass ein Teil dieser Dienste an das Studium angerechnet wird.
Am Ende des Kaderkurses 2 Medizin erwirbt der Student das Brevet als
Sanitätsleutnant, nach dem Staatsexamen ist er Militärarzt.

Nach der eidgenössischen Schlussprüfung wird das Abverdienen als Schularzt
(12 Wochen) von der FMH als Weiterbildung anerkannt, und von einer
Assistentenstelle in einem Zivilspital werden unter bestimmten Bedingungen
drei Monate als Militärdienst angerechnet (für Zahnmediziner und
Pharmazeuten bestehen spezielle Regelungen). Während der ganzen weiteren
Dienstpflicht kann der Militärarzt wiederholt ein- bis mehrtägige Kurse der
im Aufbau begriffenen Schweizerischen Integrierten Akademie für Militär- und
Katastrophenmedizin belegen, die an die WK-Pflicht und an die obligatorische
zivile Fortbildung angerechnet werden.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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